Jede gemeinnützige Gesellschaft muss sich an ihre Satzung halten. Die Satzung ist eine Reihe von Regeln (basierend auf den in Ihrem Bundesstaat geltenden Gesetzen), die bestimmen, wie die Non-Profit-Organisation betrieben wird. Die Geschäftsordnung gibt dem Verwaltungsrat Orientierung und kann bei operativen Fragen helfen. Das Statutalkomitee ist für alle Fragen und Fragen im Zusammenhang mit diesen Regeln zuständig.
Schaffung von Statuten
Eine der wichtigsten Aufgaben des Statutsausschusses ist die tatsächliche Erstellung von Statuten. Dies sollte ziemlich früh im Betrieb des gemeinnützigen Unternehmens geschehen. Das Komitee sollte aus Vorstandsmitgliedern bestehen, die Kenntnis von Non-Profit-Gesetzen des Staates haben und die Möglichkeit haben, diese Gesetze im Falle von Fragen zu recherchieren. Diese Gruppe kommt zusammen und schafft alles, was mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zusammenhängt, von der Wahl der leitenden Angestellten bis zu der Anzahl der Machtausschüsse. Sie müssen die Statuten dann der allgemeinen Mitgliedschaft vorlegen, damit sie abgestimmt und genehmigt werden können.
Beaufsichtigen Sie die Statuten
Zu Beginn des Tagesgeschäfts der Non-Profit-Organisation muss dieses Komitee sicherstellen, dass alle Regeln der Satzung beachtet werden. Dieses Versehen erfolgt in der Regel in Form einer operativen Frage, die in einer Verwaltungsratssitzung gestellt wird. Ein Mitglied des Ausschusses sollte an allen Sitzungen teilnehmen, um alle Fragen zu beantworten, die auftauchen. Das Komitee ist auch anwesend, um dem Verwaltungsrat Anweisungen zu geben, um sicherzustellen, dass alle neuen Geschäfte gemäß der Satzung durchgeführt werden und alle Abstimmungen gemäß den festgelegten Abstimmungsregeln erfolgen.
Satzungsänderungen
Wenn ein Unternehmen wächst und sich ändert, kann es erforderlich sein, dass die Satzung erweitert und geändert wird. In regelmäßigen Abständen trifft sich der Satzungsausschuss, um die bestehenden Satzungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Änderungen vorgenommen werden müssen. Der Verwaltungsrat möchte möglicherweise auch die Statuten auf irgendeine Weise ändern, eine Aufgabe, die dem Statutenausschuss zugewiesen ist. In diesem Fall sollte sich das Komitee treffen, um die vorgeschlagenen Änderungen zu besprechen, sicherzustellen, dass sie nicht gegen die Gesetze des Staates verstoßen, und dann herausfinden, wie sie in den bestehenden Rahmen der Satzung aufgenommen werden können (was nicht immer möglich ist). Nachdem die Satzung geändert wurde, wird das Komitee beauftragt, sie erneut zur Genehmigung vorzulegen.