Der Begriff "ausländische Tochtergesellschaft" bezieht sich auf ein Unternehmen, das sich in einem anderen Land als der Muttergesellschaft befindet. Eine Tochtergesellschaft wird von ihrer Mutter- oder Holdinggesellschaft kontrolliert. Die Muttergesellschaft kann Mehrheitsaktionärin der Tochtergesellschaft sein und / oder eine stärkere Vertretung in ihrem Verwaltungsrat haben.
Präsenz im Ausland
Der größte Vorteil einer ausländischen Tochtergesellschaft besteht darin, dass die Mutter- oder Holdinggesellschaft international vertreten ist. Dies hilft der Organisation, ihre Reichweite zu erweitern und in einen Markt zu expandieren, um eine Präsenz aufzubauen. Wenn ein amerikanisches Unternehmen eine Tochtergesellschaft in Frankreich hat, wird das Tochterunternehmen als französisches Unternehmen und nicht als amerikanisches Unternehmen betrachtet. Dies hilft auch, die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens zu vermarkten.
Geringere Investition
Eine ausländische Tochtergesellschaft hilft der Mutter- oder Holdinggesellschaft, eine internationale Präsenz aufzubauen, ohne dass eine Niederlassung oder eine neue Firma im Ausland gegründet werden muss. Die für den Erwerb einer ausländischen Tochtergesellschaft erforderliche Investition ist geringer als für die Gründung einer Gesellschaftseinheit in einem anderen Land. Wenn das Unternehmen eine bereits bestehende Firma als Tochtergesellschaft erwirbt, muss es außerdem nicht den komplizierten Prozess der Gründung einer neuen Firma an einem unbekannten Ort durchlaufen.
Geringere Kosten
Viele Unternehmen entscheiden sich für den Erwerb oder die Leitung ausländischer Tochtergesellschaften in Ländern, in denen die Arbeits- und Produktionskosten viel niedriger sind als in ihren Mutterländern. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Dienstleistungen zu wesentlich niedrigeren Kosten herzustellen und bereitzustellen, wodurch sie höhere Gewinne erzielen können.
Eingeschränkte Haftung
Die von einer Gesellschaft erworbene ausländische Tochtergesellschaft ist eine von der Mutter- oder Holdinggesellschaft getrennte juristische Person. Die Tochtergesellschaft hat eine beschränkte Haftung. Dies bedeutet, dass bei Verlust der Gesellschaft die Vermögenswerte der Muttergesellschaft unberührt bleiben. Diese Regel gilt jedoch nicht immer in allen Ländern, je nach den örtlichen Gesetzen.