Mit dem Erscheinen der Financial Accounting Standards Board (FASB) -Verzeichnis Nr. 142 (Financial Accounting Standards, SFAS) im Dezember 2001 verbot die US-GAAP die Abschreibung des Goodwills. Mit dem Aufschwung der Akquisitionstätigkeit der Dotcom-Ära glaubte der FASB, dass der Goodwill wirtschaftlich kein verschwenderischer Vermögenswert sei. Das heißt, die wahre Natur des guten Willens sollte etwas sein, das unendlich gelebt wird. Daher ist es für Buchhalter wichtig, die korrekte Methode zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten gemäß SFAS 142 zu kennen.
Schaffung von Goodwill
Goodwill entsteht aus Unternehmenszusammenschlüssen. Wenn ein erwerbendes Unternehmen mehr als den beizulegenden Zeitwert eines erworbenen Unternehmens bezahlt, wird der gezahlte Überschuss als Goodwill bezeichnet und in der Bilanz aktiviert. Während der Goodwill ein immaterieller Vermögenswert ist, ist er in der Regel so groß, dass er als gesonderter Posten im Abschluss erfasst wird.
Werthaltigkeitstest: Schritt 1
Der Goodwill wird in einem zweistufigen Prozess auf Werthaltigkeit geprüft. In Schritt 1 wird der Buchwert oder Buchwert der Berichtseinheit mit dem beizulegenden Zeitwert der Berichtseinheit verglichen. Die Berichtseinheit entspricht in vielen Fällen dem erworbenen Geschäft. Wenn der beizulegende Zeitwert den Buchwert übersteigt, liegt keine Wertminderung vor und die Prüfung endet. Wenn der beizulegende Zeitwert den Buchwert unterschreitet, geht das Unternehmen zu Schritt 2 über
Werthaltigkeitstest: Schritt 2
In Schritt 2 wird der Buchwert des Goodwills mit dem implizierten beizulegenden Zeitwert des Goodwills verglichen. Zur Bestimmung des implizierten beizulegenden Zeitwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts berechnet das Unternehmen einen hypothetischen Unternehmenszusammenschluss, bei dem das Unternehmen den beizulegenden Zeitwert des Unternehmens als Vergleich mit dem beizulegenden Zeitwert aller einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verwendet. Diese Differenz ist der implizierte beizulegende Zeitwert des Goodwills, der dann mit dem Buchwert des Goodwills verglichen wird. Wenn der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts den implizierten beizulegenden Zeitwert übersteigt, ist eine Wertminderung eingetreten. Wenn nicht, ist keine Beeinträchtigung aufgetreten und der Test ist beendet.
Wertminderung bei der Aufnahme
Wenn die Ergebnisse von Schritt 2 zeigen, dass das Unternehmen eine Wertminderung des Geschäftswerts erlitten hat, wird das Unternehmen einen Journaleintrag buchen, um den Goodwill-Saldo an den implizierten beizulegenden Zeitwert des Geschäftswerts anzupassen. Diese Eintragung besteht in der Regel aus einer Belastung des Wertminderungsaufwands und einer Gutschrift für den Goodwill.