Die Ermittler für Chancengleichheit (Equal Employment Opportunity, EEO) werden von Personalämtern eingestellt, um Behauptungen von Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu untersuchen. Diskriminierungsansprüche können für die Behinderung, Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder religiöse Präferenz einer Person relevant sein, während Ansprüche auf Belästigung Behauptungen auf sexuelle oder verbale Belästigung einschließen können. Ähnlich wie ein Strafverfolgungs-Ermittler müssen Ermittler mit gleichwertiger Beschäftigung bestimmte Fragen von Einzelpersonen stellen, um Fakten über einen bestimmten Anspruch zu erhalten.
Wann fand der Vorfall statt?
Eine der ersten Fragen, die von einem Ermittler für gleichwertige Beschäftigungsfragen gestellt wurden, versucht, den Zeitpunkt und das Datum des betreffenden Vorfalls zu bestätigen. Laut "Employment Law Update", einem von der Anwaltskanzlei Jones, Skelton und Hochuli in Phoenix, Arizona, veröffentlichten Newsletter, ist es wichtig, jedes Mal und Datum für jeden Vorwurf zu ermitteln und jeden Vorwurf separat zu behandeln. Persönliche Fragen wie "Wie lange sind Sie schon verheiratet?" und "bist du schwul?" sind nicht zulässig. Gleichstellungsbeschaffer müssen die Fakten ermitteln, zumal jede befragte Person eine andere Antwort geben kann.
War zu dieser Zeit noch jemand anwesend?
Wie bei strafrechtlichen Ermittlern suchen Ermittler für gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten nach Zeugen, wenn sie Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz untersuchen. Wenn Zeugen anwesend waren, müssen Ermittler sie befragen, um zusätzliche Informationen und Fakten zu erhalten. "Beschäftigungsgesetz Update" betont, dass Zeugen informiert werden sollten, um die Ermittlungen nicht mit Kollegen oder anderem Personal zu diskutieren. Außerdem werden Ermittler daran erinnert, dass Zeugen möglicherweise nervös sind. Bei der Frage nach der Beteiligung oder Anwesenheit anderer Personen sollten die Ermittler die Interviewpartner daran erinnern, dass ihre Kommentare vertraulich behandelt werden.
Haben Sie sich schon früher mit dieser Art von Verhalten beschäftigt?
Diese Frage hilft Ermittlern zu ermitteln, ob der Angeklagte in der Vergangenheit diskriminiert oder belästigt wurde. Da die Ermittler jedoch aufgefordert werden, die einzelnen Behauptungen unterschiedlich zu betrachten, ist es wichtig, dass die Ermittler den aktuellen Vorwurf separat behandeln, auch wenn der Angeklagte den Vorfall bereits in der Vergangenheit durchgeführt hat. Persönliche Fragen zu Nationalität, Familienstand oder sexueller Orientierung gelten als illegal. Wiederholte Fälle von Diskriminierung oder Belästigung können auch bedeuten, dass ein Arbeitgeber diese Angelegenheiten am Arbeitsplatz übersehen hat oder nicht erkannt hat.