So starten Sie eine Non-Profit-Organisation in Wisconsin

How to Start a Business (November 2024)

How to Start a Business (November 2024)
Anonim

Um eine gemeinnützige Organisation in Wisconsin zu gründen, ist die Einreichung von Unterlagen auf Bundes-, Landes- und Landkreisebene erforderlich. Sie müssen sich mit den nationalen Gesetzen für gemeinnützige Unternehmen und den Gesetzen in Ihrer Region vertraut machen, bevor Sie Anträge einreichen oder einen Verwaltungsrat benennen. Recherchieren Sie, bevor Sie beginnen, sicherzustellen, dass Ihre gemeinnützige Idee Wirklichkeit wird.

Wählen Sie einen Namen für Ihre Organisation, bevor Sie etwas anderes tun. Das klingt einfach, aber Sie müssen tatsächlich nach Geschäftsnamen suchen, um sicherzustellen, dass ein anderes Unternehmen oder eine Organisation dies nicht bereits behauptet hat. In Wisconsin müssen Einzelunternehmer und General-Partnership-Organisationen, die einen anderen Namen als ihren eigenen Namen verwenden möchten, ein Formular für die Registrierung von Firmennamen beim Register of Deeds des Bezirks hinterlegen. Überprüfen Sie online das CRIS-System (Corporate Registration Information System) von Wisconsins, um sicherzustellen, dass der Name Ihrer Organisation in Ihrem Bezirk original ist. Sobald Sie einen ursprünglichen Handelsnamen haben, können Sie ihn beim Amt des Außenministers von Wisconsin einreichen.

Vorbereitung und Einreichung eines Gesellschaftsvertrags bei der Wisconsin-Abteilung für Finanzinstitute, Abteilung für Firmen- und Verbraucherdienstleistungen. Dies wird in der Wisconsin-Satzung, Abschnitt 181.0202, oder in der Satzung für Kapitalgesellschaften, als Form 102 bezeichnet. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, senden Sie das Original und eine genaue Kopie zusammen mit der Anmeldegebühr an die auf dem Formular angegebene Adresse.

Beantragen Sie den Steuerbefreiungsstatus 501 (c) (3), nachdem Sie eine Kopie Ihrer Satzung vom Finanzministerium erhalten haben. Die Website des Internal Revenue Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess, einschließlich der Berechnung der Benutzungsgebühr. Diese Gebühr kann je nach Größe Ihres Unternehmens zwischen 275 und 10.000 US-Dollar liegen. Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, können Sie ihn elektronisch über die Website einreichen.

Beantragen Sie eine Bescheinigung der freigestellten Statusnummer. Wisconsin gewährt Non-Profit-Organisationen, denen eine Befreiung von der IRS gewährt wird, den Status "Umsatzsteuerbefreiung" und "Steuerbefreiung". Senden Sie das Antragsformular S-103, eine Kopie Ihrer Satzung, eine Kopie Ihrer Steuerbefreiungsbescheinigung 501 (c) (3) und einen Rechnungsauszug Ihres letzten Geschäftsjahres an die Wisconsin Department of Revenue. Dieses Formular und die Anwendungshinweise sind auf der Website der Abteilung verfügbar.

Erstellen Sie Ihre Unternehmensbestimmungen oder Regeln für Ihre Organisation. Sie können die Statuten selbst mit Hilfe von Guides und Hilfsmitteln erstellen oder einen Rechtsanwalt beauftragen, der dies für Sie erledigt. Die Satzung sollte bei Ihrer ersten Vorstandssitzung angenommen und angenommen werden.

Ernennen Sie einen Verwaltungsrat. Wisconsin schreibt vor, dass gemeinnützige Organisationen einen fünfköpfigen Verwaltungsrat ernennen. Bei Ihrem ersten Treffen wählen Sie einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten, einen Sekretär und einen Schatzmeister für das Jahr. Sobald Sie Ihr Board eingerichtet haben, müssen Sie ein Formular für neu gewählte Amtsträger und Direktoren bei der Abteilung für Corporate und Consumer Services des Department of Financial Institutions einreichen. Sie finden dieses Formular auf der Website und senden es zusammen mit einer geringen Bearbeitungsgebühr.

Überprüfen und verabschieden Sie die Satzung auf Ihrer ersten Sitzung des Verwaltungsrats, bei der Sie auch Beamte wählen und noch zu verwirklichende Pläne aufstellen müssen, beispielsweise die Einrichtung von Bankkonten oder die Genehmigung eines Jahresbudgets. Notieren Sie sich das Protokoll dieses Meetings und legen Sie es für Ihre Unterlagen ein. Ihre gemeinnützige Organisation ist jetzt betriebsbereit.