501 (c) (3) ist die Bezeichnung des Steuerstatus für gemeinnützige Unternehmen. Diese Bezeichnung befreit die Organisation von der Zahlung von Steuern auf das erhaltene Einkommen. Wenn Sie Änderungen an Ihrer gemeinnützigen Organisation vornehmen, müssen Sie sich daher an Ihre örtliche Steuerzentrale wenden. Sie sollten auch einige Tage damit verbringen, Informationen zu sammeln, die für Ihre Namensänderung nützlich sein könnten. Zwar ist eine Gebühr für die Wiedereinsetzung Ihrer Satzung anfallen, normalerweise fallen jedoch keine Gebühren für die Änderung des Namens an.
Wenden Sie sich an das Staatssekretariat Ihres Staates, um die neuesten Einträge für Ihr Unternehmen zu finden. Dies ist ein guter erster Schritt, um sicherzustellen, dass vor der Namensänderung keine Aussetzung oder andere Probleme mit dem Papierkram auftreten. Dies wird auch helfen, den Prozess zu beschleunigen.
Prüfen Sie auch auf Bundesebene nach möglichen Problemen. Rufen Sie die Einheit IRS Exempt Organizations für Ihre Steuerzentrale an, um ein aktualisiertes Freistellungsschreiben anzufordern. Hierfür fallen keine Kosten an, und das IRS wird es in der Regel sofort an Sie faxen.
Wenden Sie sich an das Staatssekretariat Ihres Staates. In den meisten Fällen müssen Sie eine geänderte Satzung neu erstellen. Erkundigen Sie sich beim Vertreter des Staates, wie hoch die Anmeldegebühr ist.
Korrigieren Sie Ihre Satzung und benachrichtigen Sie die IRS. Fügen Sie dem Brief Kopien aller in den Schritten 1 bis 6 verlangten Unterlagen bei. Adressieren Sie den Brief an Ihre örtliche Steuerzentrale. Follow-up nach zwei Wochen zur Bestätigung des Eingangs.