Eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen kann ein LLC-Mitglied sein. Gemäß § 102 des revidierten Einheitlichen Haftpflichtgesetzes kann eine Person Mitglied einer LLC werden. Abschnitt 102 definiert „Person“ als „natürliche Person, Körperschaft, Unternehmensvertrauen, Vermögen, Treuhandgesellschaft, Personengesellschaft, Verein, Joint Venture, öffentliche Körperschaft, staatliche oder staatliche Unterabteilung, Behörde oder Rechtsmittel oder eine andere juristische oder juristische Person kommerzielle Einheit.
LLC Gründung
Ein oder mehrere Eigentümer (Mitglieder) können eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bilden. Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind Schöpfungen staatlicher Gesetze. Die LLC wird gebildet, wenn Artikel der Organisation (oder wie auch immer das LLC-Gesetz in diesem Bundesstaat für Artikel verwendet wird) bei der zuständigen staatlichen Behörde eingereicht werden.
Corporate LLC-Mitglieder
Durch die Beteiligung einer LLC-Mitgliedschaft durch ein Unternehmen wird der Haftungsschutz zusätzlich erhöht. Gesellschafter genießen Schutz vor Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Gesellschaft nutzt die LLC, um ihre sonstigen Vermögenswerte von den Verpflichtungen ihrer Tochtergesellschaft abzuschirmen.
Steuerprobleme
Inhaber von Corporate LLC können die steuerliche Behandlung der einzelnen Mitglieder durch die Bundesregierung nutzen. Die Einzelmitglied-LLC wird eine nicht berücksichtigte Einheit sein, und zwei oder mehr Mitglieder werden aus steuerrechtlichen Gründen eine Partnerschaft sein. Es werden jedoch nicht alle LLCs als Pass-Through-Entitäten eingestuft. Einige von ihnen wählen den Status einer S-Corporation. Die Aufnahme einer Gesellschaft als Mitglied könnte den Status der LLC der LLC zerstören und steuerliche Konsequenzen haben.
Verwendet
Unternehmen können Gesellschaften mit beschränkter Haftung verwenden, um eine Tochtergesellschaft oder ein Joint Venture zu besitzen. Bei einem Joint Venture können die anderen LLC-Mitglieder andere Unternehmen, Einzelpersonen oder Personengesellschaften sein.