Der Übergang vom Friseur-Mitarbeiter zum eigenen Stand kann den Unterschied bei der Einstellung der eigenen Arbeitsstunden und beim Steuern von Steuern bedeuten. Informieren Sie sich über die Steuerabzüge, die Ihnen als Friseur mit Standmiete zur Verfügung stehen. Ein eigenes Geschäft zu haben bringt Vorteile, wenn die Steuersaison kommt.
Geschäftsausgaben
Für die Vermietung von Messeständen benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung und eine Betriebslizenz, die beide steuerlich absetzbar sind. Zu den anderen Salonkosten, die zulässig sind, gehören Abzüge, die für den Betrieb des Salons erforderlich sind, z. B. die Kosten für Strom, Kabelfernsehen, Wasser, Müll und Handtücher. Wenn Sie einen Teil des Gehalts der Rezeptionistin zahlen, ist dieser Teil abzugsfähig, ebenso wie jede Versicherung, die Sie für Ihren eigenen Angestellten wie einen Assistenten oder ein Shampoo-Mädchen bezahlen. Berufs- und Haftpflichtversicherungsbeiträge sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
Bildung
Um mit den neuesten Trends und neuesten Produkten auf dem Laufenden zu bleiben, müssen Sie möglicherweise an Workshops, Messen, Kongressen und Schulungen teilnehmen. Die Kosten hierfür sind absetzbar, zusammen mit der Kilometerzahl und den Hotel- und Verpflegungskosten. Zeitschriftenabonnements, Stil- und Farbbücher, sowohl für Ihr Wissen als auch für die Belegung Ihrer Kunden während der Bearbeitung, können von Ihren Steuern abgezogen werden. So gibt es Artikel wie DVD, Online-Anwendungen oder Videokurse und Material zur Verbesserung Ihres Trainings.
Marketing
Während viele Hair-Clients für Ihren Stand von Mundpropaganda stammen, sind Marketing-Tools eine abzugsfähige Ausgabe. Dazu gehören magnetische Visitenkarten, Kalender, T-Shirts, kleine Notizblöcke, Stifte, Kämme, Adressbücher, Wasserflaschen oder andere kleine Artikel, die Ihren Namen und Ihre Standadresse enthalten. Die Kosten für die Gestaltung und Erstellung einer Website, Flyer, Broschüren, Zeitungen, Telefonbücher oder Zeitschriftenanzeigen für Ihren Stand sind alle steuerlich absetzbar. Radio- und Fernsehwerbung und ihre Kosten können als Teil Ihrer Marketing- oder Geschäftskosten abgezogen werden.
Verschiedenes
Alle Geräte, die Sie für das Haar Ihrer Kunden verwenden, sind absetzbar, einschließlich Kämme, Bürsten, Fön, Diffusoren, Scheren und Lockenstäbe. Ebenso die Produkte, wie Haarfärbemittel, Bleichmittel, Mousse, Shampoo, Conditioner und Dauerwellenlösung. Weitere abzuziehende Gegenstände sind Umhänge, Handtücher, Baumwollbänder und Spiegel. Eine Computerausrüstung zur Aufbewahrung von Notizen auf den Kunden und zum Speichern ihrer Adressen ist ebenfalls ein zulässiger Aufwand. So ist Ihr Handy für die Menge der Nutzung, die das Geschäft betrifft.