Auflösen eines 501 (c) (3) in Pennsylvania

Anonim

Ein Pennsylvania 501 (c) (3) existiert als gemeinnützige Körperschaft, die gegründet wurde, um einen wohltätigen, pädagogischen, wissenschaftlichen oder religiösen Zweck zu erfüllen. Die Gewinne von 501 (c) (3) werden verwendet, um den angegebenen Zweck der Organisation zu erfüllen. Die Organisation hat keine Eigentümer, und Gründer und Vorstandsmitglieder erhalten keine Gewinne aus der Pennsylvania 501 (c) (3). Ein Pennsylvania 501 (c) (3) kann aufgelöst werden, indem das entsprechende Formular beim Pennsylvania Department of State eingereicht wird. Darüber hinaus muss eine gemeinnützige Körperschaft in Pennsylvania alle Forderungen und Verpflichtungen gegen die Organisation als Auflösungsbedingung erfüllen.

Vorschlag der Auflösung des Pennsylvania 501 (c) (3) an den Verwaltungsrat der Organisation. Der Verwaltungsrat muss einstimmig der Auflösung der Organisation zustimmen. Die Organisation kann sich freiwillig auflösen, wenn ein Ereignis in der Satzung der Organisation auftritt. Entwurf einer schriftlichen Entschließung zur Auflösung des Geschäfts. Der Beschluss muss das Stimmprotokoll, den Namen und die Adresse jedes Vorstandsmitglieds enthalten.

Besorgen Sie sich eine Steuerfreigabe vom Pennsylvania Department of Revenue. Eine Steuerbefreiung kann beantragt werden, wenn das Pennsylvania Department of Revenue feststellt, dass die Organisation dem Pennsylvania Department of Revenue kein Geld schuldet. Erwerben Sie eine Steuerfreigabe vom Büro für Arbeitssicherheit des Ministeriums für Arbeit und Industrie. Dies weist darauf hin, dass die Organisation dem Gemeinwesen von Pennsylvania weder Geld noch Steuern schuldet.

Gläubiger über die bevorstehende Auflösung des gemeinnützigen Unternehmens in Pennsylvania informieren. Senden Sie eine Benachrichtigung an die Gläubiger der Organisation. Geben Sie an, wo Gläubiger Forderungen gegen das Unternehmen einreichen können. Teilen Sie die Informationen mit, die die Gläubiger schriftlich gegenüber der Organisation einreichen müssen. Geben Sie den Gläubigern ein Fälligkeitsdatum für die Einreichung von Ansprüchen gegen die Organisation.

Gläubigerpflichten erfüllen. Treffen Sie zufriedenstellende Vorkehrungen, um alle Forderungen des Gläubigers zu bezahlen. Liquidation der Vermögenswerte der Pennsylvania-Organisation. Dies ermöglicht der Organisation, Geld zu sammeln, um die Forderungen der Gläubiger abzuzahlen.

Einreichungsartikel beim Pennsylvania Department of State einreichen. Drucken Sie die Auflösungsartikel auf der Website des Pennsylvania Department of State aus. Geben Sie den Namen und die Adresse der Organisation an und geben Sie an, dass die Auflösungsdokumentation für eine gemeinnützige Gesellschaft gilt, im Gegensatz zu einer gewinnorientierten Gesellschaft. Geben Sie den Namen und den Bezirk der Person oder des Unternehmens an, die / die juristische Dokumente im Namen des Pennsylvania 501 (c) (3) akzeptiert. Teilen Sie das Datum mit, an dem die Organisation gegründet wurde, und geben Sie an, dass alle organisatorischen Verbindlichkeiten gelöst wurden. Geben Sie den Namen und die Adresse jedes Direktors sowie den Namen und die Adresse jedes Offiziers an. Fügen Sie die Unterschrift eines Bevollmächtigten bei. Ab 2011 kostet die Einreichung von Auflösungsartikeln beim US-Außenministerium in Pennsylvania 70 US-Dollar (c) (3).

Veröffentlichen Sie eine Auflösungserklärung. Die Bekanntmachung muss in zwei allgemeinen Zeitungen veröffentlicht werden, die in derselben Grafschaft wie die Pennsylvania 501 (c) (3) betrieben werden. Die Kosten für die Veröffentlichung einer Auflösungserklärung hängen von den von jeder Zeitung berechneten Werbekosten ab. Veröffentlichen Sie die Mitteilung einmal in beiden Zeitungen. Bewahren Sie den Nachweis der Veröffentlichung zusammen mit den anderen wichtigen Geschäftsdokumenten der Organisation auf.

Verteilen Sie die verbleibenden Vermögenswerte der Organisation. Ein 501 (c) (3) in Pennsylvania muss das verbleibende Organisationsvermögen an eine andere gemeinnützige Organisation verteilen. Vermögenswerte der Organisation können nicht an Direktoren, leitende Angestellte, Gründer oder Angestellte verteilt werden.