So legen Sie einen Datenbankadministrator in Houston ab

EVE Online: Incursion Devblog #18 - Fleet Fight Notifications (Juni 2024)

EVE Online: Incursion Devblog #18 - Fleet Fight Notifications (Juni 2024)
Anonim

Der Bundesstaat Texas verlangt von allen Unternehmen, dass sie ein DBA oder ein angenommenes Namenszertifikat einreichen, das Unternehmen berechtigt, ihren gewünschten Unternehmensnamen legal zu verwenden. Dies gilt für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, LLCs und Unternehmen. Der spezifische Prozess zur Erlangung eines DBA variiert jedoch von Bezirk zu Bezirk. Wenn Sie einen DBA für ein in Houston tätiges Unternehmen anmelden möchten, müssen Sie Ihren DBA in Harris County registrieren.

Besuchen Sie die Website des Verwaltungsbüros von Harris County und rufen Sie die Seite "Suche nach angenommenen Namen" auf. Geben Sie über die Felder "Suche" den angenommenen Namen ein (z. B. "Jane's Consulting Services") und klicken Sie auf "Suchen". Sie können dann sofort herausfinden, ob Ihr gewünschter Firmenname verfügbar ist. Wenn der Name bereits verwendet wird, denken Sie an einen anderen Unternehmensnamen, den Sie registrieren können.

Laden Sie das entsprechende DBA-Formular herunter und füllen Sie es aus. Wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft handelt, müssen Sie das Formular 205 ausfüllen. Wenn Sie ein nicht eingetragenes Unternehmen mit einem bis drei Eigentümern haben, verwenden Sie das Formular 207. Für vier bis 13 Inhaber verwenden Sie das Formular 207A. Wenn Ihr Unternehmen 14 oder mehr Besitzer hat, verwenden Sie das Formular 207B. Alle diese Formulare finden Sie auf der Website des Harris County Clerk's Office.

Senden Sie Ihr Formular an die Adresse unten. Sie können es per Post verschicken oder Sie erhalten Ihr Formular persönlich in der Geschäftsstelle des Bezirksstaatssekretärs. Wenn Sie das Formular absenden, müssen Sie es zuerst bei einem lizenzierten Notar in Texas beglaubigen lassen. Denken Sie beim Mailing daran, einen Scheck über die Anmeldegebühr von 15 USD beizulegen.