Ein Unternehmen muss das IRS-Formular 966 einreichen, wenn eine Gesellschaft geschlossen oder Aktien liquidiert werden. Das Unternehmen muss die Auflösung oder Liquidation innerhalb von 30 Tagen nach dem Beschluss zur Durchführung seiner Pläne melden. Der Anmelder muss Informationen wie den Abschnitt der Steuergesetzgebung enthalten, unter dem die Gesellschaft aufgelöst oder liquidiert werden soll.
Eine Gesellschaft schließen
Nur eine Gesellschaft oder eine Genossenschaft eines Landwirts muss ein Formular 966 einreichen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, befreite Organisationen und qualifizierte Tochtergesellschaften von Unterkapiteln S müssen das Formular nicht einreichen. Ausländische Unternehmen, die nicht das Formblatt 1120-F einreichen müssen, sind ebenfalls nicht betroffen, obwohl US-amerikanische Aktionäre ausländischer Unternehmen möglicherweise Informationen über die Auflösung oder Liquidation von Unternehmen melden müssen.
Ein Unternehmen muss ein zusätzliches Formular einreichen, um die Auflösung des Unternehmens zu melden, wenn es seinen ursprünglichen Plan ändert oder ergänzt. Formulare sind beim Internal Revenue Service Center an der Adresse einzureichen, an der die Körperschaft ihre Einkommensteuererklärung einreicht. Die Anmelder können die Formulare durch Einschreiben oder durch elektronische Eingabe von Informationen ausfüllen.
So füllen Sie das IRS-Formular 966 aus
- Schreiben oder geben Sie den Namen der Firma und ihre Adresse am Anfang des Formulars ein.
- Geben Sie die Arbeitgeber-Identifikationsnummer ein oder geben Sie sie ein
- Wählen Sie die Art der Steuererklärung aus, die die Gesellschaft einreicht, z. B. Form 1120 oder Form 112-L.
- Geben Sie das Datum und den Ort der Gründung in die Zeilen 1 bzw. 2 ein.
- Wählen Sie vollständige oder teilweise Liquidation in Zeile 3.
- Geben Sie das Datum ein, an dem der Beschluss oder der Plan der vollständigen oder teilweisen Liquidation in Zeile 4 angenommen wurde.
- Schreiben Sie das IRS-Servicecenter, oder geben Sie das IRS-Servicecenter ein, bei dem die unmittelbar vorangegangene Steuererklärung in Zeile 5 eingereicht wurde. Oder geben Sie "e-file" ein, wenn die Steuererklärung elektronisch eingereicht wurde.
- Geben Sie in Zeile 6 und 7a den letzten Monat, Tag und das Jahr des unmittelbar vorhergehenden Steuerjahres bzw. das letzte Steuerjahr ein.
- Prüfen Sie in Zeile 7b mit „Ja“ oder „Nein“, ob die endgültige Steuererklärung der Gesellschaft als Teil einer konsolidierten Einkommensteuererklärung eingereicht wurde.
- Wenn „Ja“, geben Sie den Namen des gemeinsamen Elternteils, unter dem die konsolidierte Steuererklärung eingereicht wurde, und dessen Arbeitgebernummer sowie das IRS-Servicecenter, in dem sie in den Zeilen 7c bis 7e eingereicht wurde, ein. Oder setzen Sie "e-file" in Zeile 7e, wenn die Rücksendung elektronisch eingereicht wurde.
- Geben Sie die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien ein oder geben Sie sie ein, wenn die Auflösung des Unternehmens oder die Auflösung seiner Aktien in Zeile 8 genehmigt wurde. Schließen Sie Stamm- und Vorzugsaktien mit ein.
- Schreiben oder geben Sie ein Datum ein, an dem Änderungen des Auflösungsplans in Zeile 9 angenommen wurden.
- Schreiben oder geben Sie den Abschnitt des Internal Revenue Code ein, unter dem die Gesellschaft in Zeile 10 aufgelöst oder liquidiert werden soll, z. B. „Abschnitt 331“ für eine Gesellschaft oder „Abschnitt 332“ für eine Tochtergesellschaft.
- Schreiben oder geben Sie das Datum eines Formulars 966 ein, das zuvor in Zeile 11 abgelegt wurde.
- Legen Sie den Beschluss oder Plan bei, in dem die Auflösung des Geschäfts oder die Auflösung von Aktien genehmigt wurde, sowie alle Änderungen oder Ergänzungen, die nicht zuvor eingereicht wurden.
- Unterschreiben und datieren Sie das Formular. Es kann von jedem Vertreter der Gesellschaft eingereicht werden, der zur Unterzeichnung in seinem Namen berechtigt ist. Ein Treuhänder sollte stattdessen unterschreiben, wenn die Rückgabe von einem Empfänger, Treuhänder oder Bevollmächtigten im Namen einer Gesellschaft eingereicht wird.
Vertrieb von Unternehmenseigentum
Ein Unternehmen muss einen Gewinn oder Verlust aus der Ausschüttung seiner Vermögenswerte bei der vollständigen Liquidation seiner Aktien durch die Bewertung von Aktien zum beizulegenden Zeitwert gemäß Formular 966 erfassen. Ausnahmen können für eine Liquidation eines Tochterunternehmens und eine Ausschüttung gemäß Anhang A gelten ein Umstrukturierungsplan.