Um ein neues Unternehmen zu gründen, sind grundlegende Geschäftsinformationen und mindestens eine Person erforderlich, um die Unterlagen einzureichen. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Gesellschaftsstatut, das das Format der Satzung regelt und die Personen definiert, die als Teil des Gründungsprozesses identifiziert werden müssen, darunter Unternehmer, Direktoren und Gründer.
Definition
Ein Gründer bereitet die Statuten vor und legt sie ab, um eine neue Körperschaft mit einem Staat zu bilden. Diese Person fügt dem Dokument Namen, Anschrift und Unterschrift hinzu, bestätigt die Richtigkeit der vorgelegten Informationen und fungiert als Ansprechpartner, wenn die Einreichung abgelehnt wird oder weiterer Klarstellung bedarf.
Funktion
In allen Staaten ist mindestens ein Gründer für die Einreichung von Gründungsgegenständen erforderlich, in einigen Staaten sind es sogar drei. In jedem Fall muss ein Gründer mindestens 18 Jahre alt sein, und in einigen Staaten gibt es eine staatliche Wohnsitzpflicht. Alle Bundesstaaten unterhalten eine Website - in der Regel über das Staatssekretariat -, die vollständige Anweisungen für die Gründung einer neuen Körperschaft in diesem Bundesstaat enthält, einschließlich der Anzahl der erforderlichen Gründer und aller anderen Anforderungen.
Bedeutung
Ein Gründer kann ein Unternehmer oder Geschäftsführer der Gesellschaft sein, muss es aber nicht sein. Jede Person, die befugt ist, Papiere im Namen der Gesellschaft einzureichen, kann der Gründer sein, einschließlich eines Rechtsanwaltes, eines Buchhalters oder eines Anmeldedienstes.