Die Gründe, sich nicht zu engagieren

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Anonim

Die Aufnahme eines Unternehmens kann eine gute Idee sein, aber der Prozess und die Anforderungen der Gründung können das Wachstum und den Erfolg eines Unternehmens beeinträchtigen, insbesondere für kleinere Start-up-Unternehmen. Die Eingliederung eines Unternehmens bietet einige Vorteile, aber der Konzern zahlt den Preis für diese Vorteile definitiv in Gebühren und rechtlichen Hürden. Die Hauptgründe für die Nichtaufnahme sind beträchtliche Anfangsinvestitionen, steuerliche Benachteiligungen, erhöhte Komplexität bei der Buchhaltung und Offenlegungsmandate.

Leistungen

Der wichtigste Vorteil der Gründung ist, dass sie für ihre Eigentümer eine beschränkte Haftung vorsieht, was Einzelunternehmen und Partnerschaften nicht bieten. Gesellschaften mit beschränkter Haftung bieten finanziellen Schutz für die persönlichen Vermögenswerte des Eigentümers. Dieser finanzielle Schutz ist für bestimmte Unternehmen wichtiger als für andere. Wenn Ihr Unternehmen keine hohe Wahrscheinlichkeit hat, in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu sein, werden Kosten und Nachteile der Gründung wahrscheinlich die Vorteile überwiegen.

Anmeldegebühren

Der erste Nachteil der Gründung einer Gesellschaft ist die Menge an Zeit und Geld, die dafür erforderlich ist. Um eine Gründungsurkunde zu erhalten, erheben Sie mehrere Anmeldegebühren - und geben möglicherweise zusätzliche Geld für einen Anwalt aus, wenn der rechtliche Prozess für die Gründung Ihres Unternehmens komplex oder verwirrend ist. Die Füllgebühren und erforderlichen Dokumente sind je nach Bundesstaat unterschiedlich. Eine typische Auflistung der Anforderungen an ein Unternehmen kann jedoch wie folgt aussehen: Gründungsurkunde, jährliche Körperschaftsgebühren, entsprechende Buchführungsberichte, Steuererklärungen und Quellensteuererklärungen. Das Verfahren zur Erlangung der Aufnahme durch die Regierung kann bis zu einem Monat dauern, wenn nicht sogar länger.

Steuerliche Nachteile

Der zweite Grund, um die Gründung zu vermeiden, ist die Doppelbesteuerung. Rechtliche Geschäftsstrukturen wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden nur auf der Grundlage des individuellen Einkommens besteuert. Körperschaften werden auf der Grundlage des organisatorischen Einkommens zuzüglich des individuellen Einkommens besteuert. Nach Angaben des Internal Revenue Service können Unternehmen eine Doppelbesteuerung nur vermeiden, wenn sie sich zur S-Corporation entscheiden: „Die Aktionäre von S-Corporations melden den Ertrags- und Verlustfluss ihrer persönlichen Steuererklärungen und werden mit ihrer individuellen Einkommensteuer besteuert raten. ”Obwohl dies definitiv ein Gewinn ist, wenn das Unternehmen erfolgreich ist, kann sich die Pass-Through-Besteuerung im Falle einer Verschuldung des Unternehmens als eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Eigentümer der Körperschaft auswirken.

Bedarf

Ein weiterer Grund, die Einbeziehung zu vermeiden, ist die zunehmende Komplexität von Organisationen, die unter einem Unternehmensschild arbeiten. Neben den Finanz- und Dokumentenanforderungen sind Unternehmen gezwungen, mit einer formellen Organisationsstruktur von Aktionären, einem Verwaltungsrat und leitenden Angestellten zu arbeiten. Diese Mitglieder sind verpflichtet, jährliche, zeitlich festgelegte Sitzungen durchzuführen. Der letzte Nachteil von Unternehmen ist die Menge an Informationen, die veröffentlicht werden müssen. Unternehmen sind börsennotierte Unternehmen, so dass mehr Geschäftsinformationen zum Vorteil der Anleger offengelegt werden müssen. Die Organisation muss nicht nur die Rechnungslegungsunterlagen veröffentlichen, sondern auch alle Direktoren und leitenden Angestellten öffentlich identifizieren.

Überlegungen

Die Entscheidung, ob eine Aufnahme erfolgen soll oder nicht, ist weit mehr als nur das Verständnis der Nachteile der Aufnahme. Die entscheidung erfordert auch die Kenntnis der Vor- und Nachteile anderer gesetzlicher Optionen für die Unternehmensgründung, wie zum Beispiel Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.