Als Unternehmer ist das von Ihnen gezahlte Gehalt eine abzugsfähige Ausgabe Ihrer Einkommensteuererklärung. Um Ihre Ausgaben ordnungsgemäß zu melden, müssen Sie die Unternehmensausgaben für Gehälter von den Gehaltskosten der Mitarbeiter trennen. Beträge, die Sie von Ihren Mitarbeitern für die Einkommensteuern auf Bundes- und Bundesebene einbehalten, und Beträge, die Sie auf Anweisung eines Arbeitnehmers für Krankenversicherungsbeiträge abziehen, sind Aufwendungen für die Angestellten.
Berechnen Sie das Bruttoentgelt jedes Mitarbeiters für jeden Zahlungszeitraum, den Sie in Ihre Kostenkalkulation einbeziehen möchten. Beinhaltet Zahlungen für reguläre Gehälter, Boni, Provisionen und Überstunden.
Berechnen Sie die Sozialversicherungs- und Medicare-Steuerbeiträge Ihres Arbeitgebers. Sie müssen 6,2 Prozent des Bruttogehalts eines Angestellten für die Sozialversicherungssteuer und 1,45 Prozent des Bruttogehalts eines Angestellten für die Medicare-Steuer zahlen. Ihr Mitarbeiter trägt ebenfalls zu diesen Steuern bei, berücksichtigt jedoch keine Arbeitnehmerbeiträge in Ihrer Berechnung. Um diesen Schritt zu vereinfachen, multiplizieren Sie Ihre Gesamtbruttoentgeltberechnung für den von Ihnen analysierten Zeitraum mit 0,0765. Das Ergebnis ist Ihre Gesamtkosten des Arbeitgebers für Sozialversicherung und Medicare.
Fügen Sie den Gesamtbruttolohn sowie die Sozialversicherungs- und Medicare-Steuerbeiträge hinzu. Das Ergebnis ist Ihr Gehaltsaufwand für den von Ihnen analysierten Zeitraum.