Der Internal Revenue Code 501 (c) (3) ermöglicht die Befreiung von Kirchen und gemeinnützigen Ministerien. Die Bewerbung ist ziemlich unkompliziert. Sie müssen strikte finanzielle und politische Anforderungen erfüllen, bevor Ihr Ministerium genehmigt werden kann. Nicht alle Kirchen oder Ministerien müssen den Status 501 (c) (3) erhalten, um steuerbefreit zu sein. Diese Bezeichnung ist jedoch erforderlich, damit Beiträge an das Ministerium steuerlich absetzbar sein können.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Ministerium gemäß 501 (c) (3) als steuerbefreiteter Status eine Organisation ist, die ausschließlich zu religiösen, wissenschaftlichen, pädagogischen oder gemeinnützigen Zwecken betrieben wird und deren Einkommen nicht einer einzelnen Privatperson oder einem Aktionär zugute kommt. ohne politische Bindungen oder Einfluss auf die Gesetzgebung; und ohne Verstöße gegen Gesetze oder die öffentliche Ordnung.
Fordern Sie vom IRS eine Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN) an, indem Sie das Formular S-4-Antrag auf Arbeitgeber-Identifikationsnummer ausfüllen. Wenn Sie gleichzeitig mit dem Status 501 (c) (3) ein EIN einreichen, reichen Sie bei Ihrer Bewerbung das IRS-Formular SS-4 ein.
Reichen Sie Ihren Antrag beim IRS ein, indem Sie das Formular 1023, Antrag auf Anerkennung der Befreiung gemäß Abschnitt 501 (c) (3) des Internal Revenue Code, innerhalb von 27 Monaten nach der Organisation Ihres Ministeriums einreichen.
Fügen Sie Ihrer Bewerbung die nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr bei. Die Höhe der Gebühr ändert sich und ist auf der Website der IRS Exempt Organizations (EO) im Bereich IRS Tax Exempt and Government Entities unter www.irs.gov/eo oder unter der Rufnummer (877) 829-5500 zu finden.
Warten Sie, bis Sie Ihre Zustimmung erhalten und Sie über Ihren steuerfreien Status gemäß 501 (c) (3) des Internal Revenue Code informiert werden.