Unternehmen und Einzelpersonen bergen Risiken bei der Durchführung von Projekten oder der Erbringung von Dienstleistungen. Zwei Instrumente für das Risikomanagement sind Anleihen und Versicherungen. Die beiden sind jedoch nicht austauschbar. Wenn Sie eine Versicherungspolice kaufen, verlagert sich das Risiko auf den Versicherer. Wenn Sie eine Bürgschaft kaufen, ist eine andere Partei, z. B. ein Kunde, vor Verlust geschützt.
Versicherung und Sicherheit
Wenn ein Unternehmen oder eine Einzelperson eine Versicherung abschließt, übernimmt die Versicherungsgesellschaft ein im Vertrag festgelegtes Risiko. Wenn beispielsweise ein Kunde in Ihrem Unternehmen verletzt wird und Sie über eine Haftungsrichtlinie verfügen, die solche Ereignisse abdeckt, zahlt die Versicherungsgesellschaft Schäden und schützt so das Unternehmen vor Verlust. In der Regel zahlen die Versicherer einen Prozentsatz der Verluste, nachdem der Versicherte einen abzugsfähigen Betrag bezahlt hat.
Eine Bürgschaftserklärung ist ein Dreiparteienvertrag. Der Auftraggeber ist das Unternehmen oder die Person, die die Anleihe von der zweiten Partei kauft, die Bürgschaft. Im Schadensfall zahlt die Bürgschaft einen bestimmten Betrag an die Partei, die die Anleihe verlangt, den sogenannten Gläubiger. Eine Anleihe schützt den Gläubiger somit vor Verlust. Anleihen werden in Situationen verwendet, in denen ein Gläubiger die Gewissheit haben will, dass eine Dienstleistung oder ein Vertrag zufriedenstellend ausgeführt wird. Beispiele sind Bauprojekte, Hausmeisterdienste, Notarservices und Regierungsverträge, die Anleihen verpflichten. Wenn die Bürgschaft eine Forderung bezahlen muss, kann sie das Geld vom Auftraggeber zurückfordern. Das heißt, der Auftraggeber ist nicht vor dem Verlust geschützt, nur der Gläubiger.