Finanzinstitute in Indien verwenden innovative, unbefristete Schuldtitel, um Kapital zu beschaffen. Die Banken geben diese unbesicherten Schuldinstrumente als den Hinterlegungsansprüchen nachrangige Anleihen oder Schuldverschreibungen aus. Damit sich IPDIs für die "Tier-I" -Kapital-Inklusion qualifizieren können, müssen sie die von der Reserve Bank of India angegebenen Zwecke der Kapitaladäquanz erfüllen.
Währung
Von der Bank emittierte innovative unbefristete Schuldtitel umfassen neben indischen Rupien auch Währungen. IPDIs müssen die Bedingungen und geltenden Richtlinien einhalten, wenn sie in Fremdwährung ausgegeben werden. Die Schuldinstrumente können nicht in Fremdwährung mit einem anrechnungsfähigen Betrag von mehr als 49 Prozent ausgegeben werden.
Bedarf
Der Verwaltungsrat einer Bank bestimmt den Betrag, der für innovative, unbefristete Schuldinstrumente aufgebracht werden soll. Diese als Tier-I-Kapital eingestuften IPDI müssen frei von restriktiven Klauseln sein, voll einbezahlt und unbesichert sein, wie von der Reserve Bank of India angegeben. Da diese Schuldinstrumente unbefristet sind, haben die IPDIs keinen progressiven Abschlag.
Einschränkungen und Zinssätze
Als Tier I ausgegebene IPDI dürfen 15 Prozent des Gesamtkapitals nicht überschreiten. Diese Begrenzung basiert auf dem Tier-I-Kapitalbetrag zum 31. März des Vorjahres, zusammen mit den Abzügen von immateriellen Vermögenswerten vor Investitionsabzügen. IPDIs haben unbefristete Fälligkeiten und sind mit festen oder variablen Zinssätzen zu verzinsen. Für den Zinssatz wird der vom Markt bestimmte Zinssatz für Rupienzinsen verwendet.