Versicherungspolicen sind Versicherungspolicen oder Versicherungspolicen. Versicherungspolicen verlangen, dass der Versicherungsfall während des Versicherungszeitraums gegenüber dem Versicherten geltend gemacht wird. Für Vorkommensrichtlinien muss das Auftreten des Anspruchs während des Richtlinienzeitraums erfolgen, wobei jedoch keine Begrenzung für den Zeitpunkt besteht, zu dem der Anspruch der Richtlinie vorgelegt werden muss. Bestimmte Deckungen, wie z. B. Berufshaftung, werden im Allgemeinen als Schadenversicherungspolicen angegeben, wohingegen Standard-Haftpflichtpolicen Schadenersatzforderungen oder -ereignisse sein können.
Verjährung
Jeder Staat setzt eine bestimmte Verjährungsfrist fest, die als Verjährungsfrist bezeichnet wird, wenn Arten von Ansprüchen gegen eine andere Partei geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden. Wenn zum Beispiel die Verjährungsfrist für Personenschäden aus Autounfällen ein Jahr beträgt, muss der Geschädigte seinen Anspruch innerhalb eines Jahres nach dem Unfalldatum erledigen oder der Anspruch ist ausgeschlossen.
Datum der Beanstandung
Eine Versicherungspolice verlangt, dass alle in Betracht zu ziehenden Ansprüche gegenüber dem Versicherten geltend gemacht und dem Versicherer während des Versicherungszeitraums gemeldet werden müssen. Da die Verjährungsfrist einen längeren Zeitraum für die Einreichung von Ansprüchen vorsieht, haben Versicherte, die ihre Versicherungsverträge nicht verlängern, keine Deckung für Verluste, die während des Versicherungszeitraums auftreten, aber erst nach Ablauf der Versicherungspolice gemeldet werden.
Rückwirkendes Datum
Die zweite Datumsbeschränkung für eine Police mit Ansprüchen ist als rückwirkendes Datum bekannt. Hierbei handelt es sich um eine frühere Periode, in der der Claim möglicherweise eingetreten ist, aber erst jetzt der Police vorgelegt wird. Aufgrund der verlängerten Verjährungsfrist für bestimmte Ansprüche, die sich über viele Jahre erstrecken, können Ansprüche Jahrzehnte nach dem ersten Vorfall gegen eine andere Partei geltend gemacht werden. Um die Deckung dieser früheren Schäden zu eliminieren, sind Ansprüche, die vor dem angegebenen Rückwirkungsdatum eingetreten sind, nicht gedeckt, auch wenn sie erst während des Versicherungszeitraums bekannt wurden.
Erweiterte Berichtsperiode
Wenn ein Versicherter ein Projekt oder ein Geschäft abwickelt, das zuvor durch eine Versicherungspolice versichert war, kann er eine längere Berichtsperiode für seine letzte Versicherungspolice beantragen, anstatt sie jedes Jahr zu erneuern. Der verlängerte Berichtszeitraum ermöglicht es dem Versicherten, Forderungen geltend zu machen, die während des Betriebszeitraums aufgetreten sind, aber erst nach Ablauf der Versicherungspolice gemeldet werden.
Vorkommensrichtlinie
Vorkommensrichtlinien unterscheiden sich von den durch Ansprüche gemachten Richtlinien dahingehend, dass nur der Vorfall, aus dem sich der Anspruch ergibt, während des Versicherungszeitraums auftritt. Aufgrund einer verlängerten Verjährungsfrist, die die Anzeige von Ansprüchen viele Jahre nach dem Vorfall ermöglicht, behalten die Versicherungspolicen ihren Versicherungsschutz auch nach dem Ablaufdatum der Police für viele Jahre in der Zukunft bei.