Sie spenden Geld und Eigentum für würdige Zwecke, beispielsweise zur Förderung Ihres Glaubens, zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Hunger und zur Schaffung von Interesse für Ihren Beruf und Ihr Geschäft. Für Sie sind dies alle Ausgaben und Sie rechnen wahrscheinlich für sie. Der Internal Revenue Service sieht diese Wohltat jedoch nicht als Aufwand an. Aus steuerlichen Gründen ist eine Spende eine abzugsfähige Ausgabe, wenn es sich um die Kosten für die Erledigung oder den Kauf von Unternehmen handelt. Wenn Sie kein Unternehmen haben, geben Ihnen nur Ihre Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen eine Steuererleichterung.
Steuerliche Konsequenzen
Die Ausgaben reduzieren den Betrag der Geschäftseinnahmen, die Sie über Ihre Steuern ausweisen. Wenn Sie einen Beitrag als Aufwand behandeln können, können Sie ihn von den Erträgen Ihres Unternehmens abziehen. Ansonsten fällt die Spende in die aufgeschlüsselte Kategorie. Da Sie automatisch einen Standardabzug oder einen Standardabzug erhalten, um Ihr zu versteuerndes Einkommen, Ihre Spenden für wohltätige Zwecke und die von Ihnen gezahlten staatlichen und lokalen Steuern zu reduzieren, müssen die Zinsen für eine Hypothek und die Arztkosten höher sein als der Standardabzug. Andernfalls senken Ihre Wohltätigkeitsaktionen Ihre Steuern nicht.
Spenden für wohltätige Zwecke
Normalerweise sind Ihre Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen Abzüge, da sie Geschenke sind. Zu den Wohltätigkeitsorganisationen zählen Gotteshäuser, Veteranenorganisationen wie die Veterans of Foreign Wars, gemeinnützige Schulen und freiwillige Feuerwehren. Um eine Spende als Spende zu bezeichnen, muss sie einen geschäftlichen Zweck haben. Wenn Sie für das Weihnachtsspiel der Kirche eine Werbung in Höhe von 15 US-Dollar ins Programm aufnehmen, entstehen Ihnen 15 US-Dollar. Sie haben auch Geschäftskosten, wenn Sie ein Rennen oder eine andere Veranstaltung für eine Wohltätigkeitsorganisation sponsern. In diesen Situationen werben Sie mit Wohltätigkeitsorganisationen, um Kunden zu ernten oder zu behalten sowie das Leben der Menschen in Ihrer Gemeinde zu verbessern.
Spenden an Wirtschaftsverbände
Beiträge an Unternehmen, Handel und Berufsverbände können Sie als Aufwand abschreiben, wenn dies für Ihr Unternehmen erforderlich ist. Wenn Sie beispielsweise der örtlichen Handelskammer Geld geben, damit eine Konvention angelockt werden kann, entstehen Ihnen Geschäftskosten, da die Konvention viele potenzielle Kunden in Ihren Laden oder in Ihr Geschäft bringt. Beiträge, die Sie zahlen, um zu diesen Gruppen zu gehören, passen auch zu den abzugsfähigen Ausgaben. Da es sich bei diesen Organisationen nicht um Wohltätigkeitsorganisationen handelt, sind Ihre Beiträge und Abgaben nicht für den Abzug für gemeinnützige Beiträge qualifiziert.
Soziale Wohlfahrtsorganisationen
Spenden an soziale Wohlfahrtsorganisationen unterstützen zwar das Gemeinwohl und den gesellschaftlichen Fortschritt, gelten jedoch nicht als gemeinnützige Beiträge für Einzelbeiträge. Sie können sich für abzugsfähige Ausgaben qualifizieren, wenn Sie mit diesen Spenden Geschäfte tätigen. Abzugsfähige Kosten können durch Werbung in einer kostenlosen Gemeinschaftszeitung und durch Sponsoring eines Kulturfestivals oder eines Kinder- oder Jugendteams in einer Gemeindesportliga entstehen.