Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz von einem Vorgesetzten belästigt oder diskriminiert werden, können in einigen Fällen eine Änderung ihrer Arbeitsrolle oder Position feststellen. Konkrete Beschäftigungsmaßnahmen treten auf, wenn sich die Funktion oder der Status eines Mitarbeiters infolge einer Aufsichtsentscheidung ändert - in der Regel zum Schlechten. Durch konkrete Beschäftigungsmaßnahmen können die Rechte eines Arbeitnehmers oder die Rechte anderer Arbeitnehmer verletzt werden.
Konkrete Beschäftigungsaktion
Der Beschäftigungsstatus einer Person setzt sich aus der Berufsbezeichnung, der Arbeitsverantwortung sowie dem Gehalt und den Leistungen zusammen, die mit der Arbeit verbunden sind. Aufsichtsrechtliche Entscheidungen haben erhebliches Gewicht bei der Zuordnung von Beschäftigungspositionen zu Beschäftigten oder der Änderung des Beschäftigungsstatus. Bei konkreten Beschäftigungsmaßnahmen kann es sich um eine Kündigung handeln, eine schlechte Leistungsbewertung, die einen Mitarbeiter wegen Gehaltserhöhung ausschließt, oder eine Suspendierung oder eine Herabstufung, die offiziell dokumentiert ist und durch die internen Standardprozesse innerhalb einer Organisation erfolgt. Meistens kommt es vor, wenn ein Mitarbeiter zum Ziel der Tadel oder Bestrafung eines Vorgesetzten wird.
Auswirkungen
Bei konkreten Beschäftigungsmaßnahmen handelt es sich um direkte und sichtbare Auswirkungen auf die berufliche Rolle oder den Status einer Person. Supervisor-Drohungen, einen Mitarbeiter zu entlassen, sind verständlicherweise demoralisierend. Ohne Folgen bleiben bloße Drohungen keine konkrete Beschäftigungsmaßnahme. Das US-Gericht für den neunten Kreis definiert jedoch eine konkrete Beschäftigungsmaßnahme, wenn ein Supervisor "seine Aufsichtsbehörde missbraucht", um eine Beschäftigungsbedingung zu schaffen, die den Drohungen des Supervisors Glauben schenken kann. In den meisten Fällen führen die Auswirkungen einer Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Schaden für den Arbeitnehmer. Wirtschaftlicher Schaden beinhaltet eine Senkung der Löhne oder Leistungen oder eine Handlung, die die Fähigkeit einer Person behindert, in Zukunft eine Erhöhung der Löhne oder Leistungen zu erhalten. Beispielsweise kann eine unerwünschte Neuzuweisung eines Vorgesetzten die Aufstiegschancen eines Mitarbeiters aus seiner jetzigen Position beeinflussen, wenn er in eine neue Abteilung versetzt wird. (Siehe Referenz 2 erster Satz des vierten Absatzes unter "Kommentar").
Bedingungen
Es müssen bestimmte Bedingungen gegeben sein, damit eine Änderung der beruflichen Rolle unter die Definition einer konkreten Beschäftigungsmaßnahme fällt. Tatsächlich können alle Änderungen, die das Ansehen einer Jobrolle beeinflussen, qualifiziert werden. Mit anderen Worten, eine solche Aktion verändert die tatsächlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten eines Jobs bis zu dem Punkt, an dem eine spürbare Verringerung des Status oder der Befugnis vorliegt. Diese Änderungen stellen eine greifbare Beschäftigungsmaßnahme dar, selbst wenn ein Arbeitnehmer das gleiche Lohn- und Leistungsniveau beibehält. Eine Änderung der Berufsbezeichnung kann auch in die Definition fallen, sofern der neue Titel einen deutlichen Prestigeverlust oder Statusverlust anzeigt.
Unterstützende Beweise
Eine konkrete Beschäftigungsmaßnahme kann als unterstützender Beweis für Fälle dienen, in denen ein Arbeitnehmer einen Vorwurf der Belästigung oder Diskriminierung gegen einen Vorgesetzten einreicht. Die Handlungen oder Verhaltensweisen eines Vorgesetzten vor einem Wechsel der beruflichen Rolle können sexuelle Belästigung oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder eines Attributs umfassen, das eine Grundlage für Diskriminierung bildet. Der Beschwerdeverfahren eines Unternehmens ermöglicht es den Vorgesetzten, ihre Entscheidung zu verteidigen, die Funktion eines Mitarbeiters zu ändern. Selbst in Fällen, in denen ein Vorgesetzte seine Entscheidung oder sogar eine Strafaktion rechtfertigen kann, müssen Beschwerdevertreter nach wie vor feststellen, ob ein diskriminierender Grund seitens des Vorgesetzten vorliegt.