Das Internal Revenue Service, das im Jahr 1950 von der Internal Revenue Service angesprochen wurde, bezieht sich auf ein nicht steuerpflichtiges Einkommen, das von einer gemeinnützigen Organisation erzielt wird, die nicht in direktem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Einnahmen aus dem Verkauf von Fußballtickets und Marken-T-Shirts könnten Beispiele für den UBTI einer öffentlichen Universität sein.
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Das nicht zu versteuernde, nicht zu versteuernde Geschäft besteht aus Erträgen, die aus Tätigkeiten erzielt werden, die nicht mit dem Auftrag der Organisation zusammenhängen. In der IRS-Publikation 598 werden nicht zusammenhängende Geschäftserträge als Einnahmen definiert, die mit einem Gewerbe oder einem Geschäft zusammenhängen und regelmäßig betrieben werden und nicht im Wesentlichen mit der Förderung des befreiten Zwecks der Organisation zusammenhängen.
Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen. "Steuerpflichtiges Einkommen" (TI) entspricht "Bruttoeinkommen" (GI) minus "Cost of Goods" (CGS), minus "Direkte Kosten" (DC), minus "Gemeinkosten" (OC). Die Berechnung ist nicht schwierig. Die Zuteilungsmethode für direkte und Gemeinkosten ist jedoch eine Herausforderung. Die Gleichung lautet: TI = GI - CGS - DC - OC.
Ausgaben für direkte Kosten zuordnen. Dies sind Ausgaben, die direkt mit der UBI-Aktivität verbunden sind. Dies kann auf Nettobasis erfolgen. Wenn nur direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der UBI anfallen, sollten diese hier zusammengefasst werden.
Ausgaben für Gemeinkosten zuordnen. Dies kann auch auf Netto-UBI-Basis erfolgen. Wenn nur ein Teil des Overheads für UBI-Projekte verwendet wird, sollte nur dieser Teil für UBI als Aufwand erfasst werden. Die gesamte Rendite erfordert möglicherweise nicht einmal eine Steuerschuld.
UBTI berechnen Direkte Kosten (Schritt 3) und Gemeinkosten (Schritt 4) vom Bruttogewinn (Umsatz - Kosten der verkauften Waren) abziehen. Nehmen Sie die Summe aller Einnahmen und allozierten Ausgaben im Zusammenhang mit der UBI. Dies ist dein UBTI. Zu versteuerndes Einkommen = Bruttogewinn - direkte Kosten - Gemeinkosten.