Um an einem staatlichen Arbeitslosengeldprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie eine aktive Jobsuche durchführen und ein schriftliches Jobsuchprotokoll führen. Wie oft Sie suchen müssen und für welche Art von Jobs Sie sich bewerben müssen, hängt von den Gesetzen des Staates ab. Für jede Leistungswoche müssen Sie bestätigen, dass Sie die Suchanforderungen erfüllt haben. Dies ist jedoch nur eine Aussage, dass Sie nach einem Job gesucht haben. Wenn der Staat eine zufällige Prüfung Ihres Antrags durchführt oder Grund hat, Ihren Antrag zu untersuchen, werden Sie aufgefordert, Ihr Job-Suchprotokoll zur Überprüfung einzureichen.
Lesen Sie die Anfrage für Ihr Jobsuchprotokoll sorgfältig durch, um zu erfahren, für welche Daten der Status die Suchdatensätze haben sollen.
Überprüfen Sie die Datensuche Ihrer Jobsuche auf Klarheit und die entsprechenden Informationen. Übertragen Sie die Informationen an die offiziellen Job-Suchinformationen des Bundesstaates, wenn Sie die Aufzeichnungen nicht an erster Stelle aufbewahrt haben. Verwenden Sie einen Stift und eine lesbare Handschrift.
Senden Sie das Job-Suchprotokoll per Fax oder Post an die angegebene Adresse oder Faxnummer innerhalb des angegebenen Zeitfensters.
Tipps
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Viele Staaten haben ein von ihnen bevorzugtes Formular, das Sie in Ihrem Arbeitslosigkeitshandbuch oder auf der Website des Arbeitsamtes finden. Wenn der Status nicht über ein spezielles Formular verfügt, können Sie einfach den Namen der Person, mit der Sie interagiert haben, die Position, für die Sie sich beworben haben, das Datum und die Kontaktinformationen aufschreiben. Wenn Sie einen Antrag über das Internet einreichen, geben Sie das Unternehmen, die Website und das Datum an.
Warnung
Dieser Vorgang kann je nach Zustand etwas variieren. Befolgen Sie immer die Anweisungen des Arbeitsamtes Ihres Staates. Wenn Sie spezifische Fragen haben, wenden Sie sich an das Arbeitsamt Ihres Staates.
Wenn Sie die Stellensuche nicht abschicken oder einen unvollständigen Auftrag übermitteln, kann dies dazu führen, dass der Staat Ihren Anspruch nicht anerkennt.