Wenn Sie entlassen werden, können Sie möglicherweise kein Arbeitslosengeld beziehen. Die Umstände Ihres Schusses sind jedoch wichtig. Wenn Sie beispielsweise wegen Insubordination entlassen wurden, muss Ihr Arbeitgeber die Gründe dafür dokumentieren können. Wenn Sie entlassen wurden und keine Unterlagen vorliegen, könnte es Ihrem Arbeitgeber schwer fallen, die Arbeitslosenkonferenz zu überzeugen, dass die Maßnahme legitim war.
Arbeitslosenunterstützung
Die Arbeitslosenentschädigung wird für Arbeitnehmer gewährt, die ihren Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden verlieren. Je nach den Umständen sind jedoch die Anforderungen und Regeln für die Arbeitslosigkeit unterschiedlich. Jeder Staat hat seine eigenen Richtlinien, aus denen die Entschädigung bei Arbeitslosigkeit abgelehnt werden soll, in der Regel vorsätzliches Fehlverhalten und Insubordination. Wenn Sie entlassen wurden, können Sie möglicherweise keine Arbeitslosenentschädigung erhalten. Normalerweise haben Sie die Möglichkeit, Ihre Seite der Geschichte zu präsentieren, wenn Sie abgelehnt werden.
Eigenmächtiges Fehlverhalten
Manchmal scheint ein mutwilliges Fehlverhalten eine Ursache zu sein. In einigen Bundesstaaten, wie z. B. Connecticut, können Sie, wenn Sie drogenabhängig sind und Ihren Chef anschreien, möglicherweise Arbeitslosigkeit einnehmen, wenn Sie entlassen werden. Sie müssen jedoch einen medizinischen Nachweis Ihrer Sucht erbringen.
Insurbordination
Insubordination ist gesetzlich, wenn eine Person sich weigert, eine rechtmäßige Ordnung zu erfüllen. Die Bestellung kann von einem Vorgesetzten, einem Manager oder einer anderen Person erfolgen, die dem Untergebenen Vollmacht erteilt hat. "Ordentliche Aufträge" können interpretiert werden. Wenn Sie beispielsweise befohlen werden, etwas Unmoralisches zu tun und abgelehnt zu werden, erhalten Sie wahrscheinlich Ihren Job zurück oder können Arbeitslosengeld einlösen. Wenn die Anweisungen, gegen die Sie sich weigerten, gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen, ist dies keine Insubordination.
Beschwerde
Wenn Ihr Arbeitslosenanspruch abgelehnt wird, können Sie Berufung einlegen. Erläutern Sie die Umstände Ihrer Entlassung der Arbeitslosenkammer. Ihr Arbeitgeber wird seine Seite präsentieren. Der Vorstand entscheidet, ob Ihre Handlungen Gründe für eine Kündigung waren oder ob Sie zu Unrecht gekündigt wurden.