Eine Kooperationsvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und einer anderen juristischen Person. Ein Kooperationsvertrag kommt zustande, wenn die Bundesregierung einem Staat, einer Gemeinde oder einem privaten Unternehmen zu öffentlichen Zwecken etwas Wertvolles, in der Regel Geld, überweist. In einer Kooperationsvereinbarung findet eine wesentliche Interaktion zwischen der Bundesregierung und der anderen Partei statt.
Zuschüsse vs. Kooperationsvereinbarungen
Der Hauptunterschied zwischen einer Finanzhilfe und einer Kooperationsvereinbarung besteht darin, dass bei einer Finanzhilfe nicht viel nennenswerte Wechselwirkungen zwischen dem Bund und dem Preisträger bestehen. In einer Kooperationsvereinbarung besteht eine erhebliche Beteiligung der Bundesregierung an der angegebenen Vereinbarung.
Kooperationsverträge vs. Beschaffungsverträge
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Beschaffungsvertrag und einem Kooperationsvertrag besteht darin, dass in einem Kooperationsvertrag einem anderen Unternehmen Geld zur Verfügung gestellt wird, um einen öffentlichen Zweck unter Beteiligung des Bundes zu erfüllen. In einem Beschaffungsvertrag wird von der Bundesregierung ein Produkt oder eine Dienstleistung von einer anderen Entität gekauft.
Zusammenfassung der Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung dient hauptsächlich der Finanzierung öffentlicher Projekte, bei denen eine Abteilung der Bundesregierung aktiver Partner ist. Ein Beispiel wäre eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Zentren für Seuchenbekämpfung und verschiedenen staatlichen und lokalen Organisationen, die die Vorbereitung auf Katastrophen fördern.