Muss ich zum Wachsen in New Jersey lizenziert sein?

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Anonim

Mit dem Cosmetology and Hairstyling Act von 1984 hat der Bundesstaat New Jersey festgelegt, für welche Arten von Schönheits- und Körperpflegediensten eine Lizenz erforderlich ist. Das Wachsen gehört neben dem Pinzeln und dem Verabreichen von Enthaarungsmitteln zu den Diensten, für die eine gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung erforderlich ist, vorausgesetzt, die Dienste erfolgen aus kosmetischen Gründen und außerhalb eines medizinischen Umfelds zur Behandlung eines Gesundheitszustands.

Lizenzoptionen

New Jersey bietet keine Lizenz ausschließlich für Wachs- und Haarentfernung an. Um in der Praxis arbeiten zu können, müssen die Kandidaten eine Lizenz für Kosmetiker, Maniküre oder Hautpfleger haben. Die Maniküristenlizenz erlaubt es den Empfängern auch, die Fingernägel und Fußnägel zu manikieren und zu pikettieren und die Nägel mit künstlichen Produkten zu formen. Ein Hautpflege-Spezialist aus New Jersey kann Gesichtsbehandlungen geben, Make-up auftragen und Gesicht und Nacken zusätzlich zur Haarentfernung massieren. Die Kosmetologielizenz ermöglicht es den Empfängern, alle für Hautpflegespezialisten und Maniküre-Spezialisten geltenden Pflichten sowie Dienstleistungen für das Haar, wie Schneiden und Färben, zu erfüllen.

Allgemeine Anforderungen

Um in New Jersey eine Lizenz für Kosmetiker, Maniküre oder Hautpflegespezialisten zu erhalten, muss der Bewerber mindestens 17 Jahre alt sein. Der Nachweis eines High-School-Abschlusses in New Jersey oder einem anderen Staat ist ebenfalls obligatorisch. Alle Bewerber müssen einen Antrag ausfüllen, der den Bewerbern nach Abschluss ihres obligatorischen Ausbildungsprogramms vorgelegt wird. Die Kandidaten müssen außerdem eine Gebühr entrichten, deren Höhe sich im Juli 2011 auf 45 Dollar belief.

Bildung

Für die Lizenzen für Kosmetologie, Maniküre und Hautpflege in New Jersey müssen die Kandidaten jeweils ein Schulungsprogramm absolvieren. Bewerber, die eine staatlich anerkannte postsekundäre Schule besuchen, müssen 1200 Stunden Ausbildung für die Kosmetologielizenz absolvieren. Die Maniküristenlizenz umfasst 300 Schulungsstunden, während die Lizenz für Hautpflegespezialisten 600 Schulungsstunden erfordert. Einige angehende Wachsprofis absolvieren ihre Ausbildung bereits während des Gymnasiums durch berufliche Programme. Diese Studenten benötigen nur 1.000 Stunden Ausbildung für eine Kosmetiklizenz. Die Ausbildungszeiten für Maniküre- und Hautpflegespezialisten sind auf sekundärer und postsekundärer Ebene gleich.

Prüfung

Die Lizenzen für Kosmetologie, Hautpflegespezialist und Manikürist erfordern, dass die Bewerber zwei Prüfungen bestehen. Die erste Prüfung ist ein schriftlicher Test, der an einem Computer in Prometric Testing Centers abgelegt wird. Die Prüfung zur Kosmetikerin umfasst 110 Multiple-Choice-Fragen und dauert bis zu zwei Stunden. Der Hautpflegespezialist und die Maniküristentests haben beide 105 Fragen und dauern bis zu zwei Stunden. Nach dem Bestehen der schriftlichen Prüfung müssen die Bewerber eine praktische Prüfung bestehen, in der sie ihre Fähigkeiten in den Techniken unter Beweis stellen, für die sie eine Lizenz erhalten.