Ein DBA ("doing business as") wird auch als fiktiver Geschäftsname bezeichnet. Der rechtliche Name einer Gesellschaft wird durch die Hinterlegung von Gründungsdokumenten bei der Sekretärin oder dem Außenministerium, in dem das Unternehmen tätig ist, festgelegt. Eine Gesellschaft muss keine DBA einreichen, aber eine Gesellschaft kann eine DBA einreichen, wenn sich die Aktionäre der Gesellschaft dafür entscheiden.
Bedeutung
Ein Unternehmen, das einen anderen Namen als den gesetzlichen Namen des Unternehmens verwenden möchte, muss einen DBA einreichen. Unternehmen verwenden normalerweise einen DBA, wenn das Unternehmen in mehreren Branchen tätig ist. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das derzeit Autoteile verkauft, aber eine Abteilung für den Verkauf von Flugzeugteilen eröffnen möchte, möglicherweise einen DBA für die neue Abteilung verwenden. Die Verwendung eines DBA für Unternehmen wirkt sich nicht auf den Status der beschränkten Haftung eines Unternehmens aus.
Warnung
Unternehmen, die sich für die Verwendung eines DBA für ein Unternehmen entscheiden, müssen den DBA in jeder Stadt oder Region registrieren, in der sich das Unternehmen befindet. Wenn Sie den Firmennamen eines Unternehmens nicht in jeder Stadt oder Region, in der das Unternehmen tätig ist, ordnungsgemäß registrieren, führt dies zu Geldbußen und Geldstrafen. Der von einer Gesellschaft verwendete DBA darf im Firmennamen keine Firmenbezeichnung enthalten, wie z. B. "Eingetragen", "Gesellschaft", "Eingeschränkt" oder "Firma". Darüber hinaus darf eine Unternehmensidentifikation nicht als Abkürzung im DBA des Unternehmens verwendet werden.
Einreichung
Der Ort, an dem ein Unternehmen den DBA des Unternehmens einreichen wird, hängt vom Gründungsstatus ab. In bestimmten Bundesstaaten wird ein Unternehmen seinen DBA beim Staatssekretär oder im Außenministerium einreichen, während andere Staaten von einem Unternehmen verlangen müssen, dass ein DBA bei der Stadt oder dem Bezirk, in dem das Unternehmen tätig ist, eingereicht wird. Führen Sie eine Geschäftsnamensuche mit der Staatssekretärin oder mit dem Landkreis durch, in dem das Unternehmen tätig ist. Dies stellt sicher, dass kein anderes Unternehmen einen Namen hat, der dem vorgeschlagenen DBA des Unternehmens zu ähnlich ist. Füllen Sie ein DBA-Registrierungsformular aus, indem Sie den vorgeschlagenen DBA-Namen der Gesellschaft, den gesetzlichen Namen der Gesellschaft und die Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens angeben. Die Gebühr, die ein Unternehmen für die Einreichung eines DBA erheben muss, hängt von dem Staat oder dem Bezirk ab, in dem das Unternehmen tätig ist.
Überlegungen
Je nach Bundesstaat oder Bezirk, in dem der DBA eingereicht wird, kann es sein, dass eine Gesellschaft den DBA des Unternehmens alle fünf Jahre erneuert. Die Stadt oder der Bezirk, in dem das Unternehmen tätig ist, kann verlangen, dass das Unternehmen den DBA-Namen in einer Zeitung veröffentlicht, die im selben Bezirk wie das Unternehmen tätig ist. Der DBA-Name muss möglicherweise drei oder vier aufeinanderfolgende Wochen in der Zeitung erscheinen, je nachdem, in welchem Bezirk oder in welcher Stadt die DBA-Einreichung erfolgt.