Die Begriffe „primär“ und „beitragsunabhängig“ kommen am häufigsten in Geschäftsverträgen mit Haftpflichtversicherung vor. Die Erstversicherung scheint mehr als beitragsunabhängig zu sein, da für die letztere keine definierte Definition besteht. Die Erstversicherung bezieht sich auf Situationen mit mehreren Versicherungspolicen, bei denen eine vor den anderen eintritt.
Erstversicherung Definition
Bei Geschäftsverträgen handelt es sich in der Regel um einen Käufer oder Kunden auf der einen und um einen Verkäufer oder Dienstleister auf der anderen Seite. Wenn der Vertrag eine Haftpflichtversicherung vorsieht, können die Bedingungen Primär- und Sekundärdeckung erscheinen. Eine primäre Police zahlt sich im Notfall zuerst aus, deckt jedoch möglicherweise die Kosten des Schadens nicht vollständig ab. Eine vom Kunden gekaufte Sekundärversicherung tritt für die verbleibenden Kosten ein.
Nicht beitragsabhängige Definition
Der beitragsunabhängige Ausdruck hat eine weniger definierte Bedeutung als die Erstversicherung und kommt als solche selten in Verträgen vor. Im beitragsfreien Zustand kann sich die beitragsunabhängige Versicherung auf die Erstversicherung beziehen und bis zu ihren Beitragsgrenzen zahlen, wobei die verbleibenden Beträge vom Versicherten und nicht von der Sekundärversicherung ausgezahlt werden.