Seit Juli 2011 beträgt der Umsatz- und Nutzungssteuersatz in Pennsylvania 6 Prozent, wobei Allegheny County um 1 Prozent und in Philadelphia um 2 Prozent erhöht wird. Pennsylvania erhebt Umsatzsteuer auf Einzelhandel, Vermietung, Verbrauch oder Verwendung von "materiellem persönlichen Eigentum" innerhalb des Staates. Bestimmte immobilienbezogene Dienstleistungen wie die Reinigung unterliegen ebenfalls der Besteuerung.
Nicht steuerpflichtige Reinigungsarbeit
Ob bestimmte Reinigungsarbeiten steuerpflichtig sind, hängt von der Situation ab. Nach den Steuervorschriften in Pennsylvania sind bestimmte Dienstleistungen nicht steuerpflichtig, einschließlich Innen- und Außenanstrich und Tapezieren. Diese Oberflächen müssen zwar gereinigt werden, bevor eine solche Maßnahme ergriffen wird. Die Hauptanwendung ist jedoch das Malen oder Tapezieren, so dass ein bestimmter Reinigungsservice nicht steuerpflichtig ist. Kessel- und Ofenreinigung und -wartung unterliegen ebenfalls keiner Steuer.
Gebäudereinigung
Reinigungsdienste und die damit verbundenen Arbeitskräfte müssen sowohl für die private als auch für die gewerbliche Reinigung Steuern erheben. Gemäß dem Pennsylvania-Code umfassen solche Reinigungsdienste das Entfernen von Schmutz, Schmutz, Staub oder Fett auf der Innenseite eines Gebäudes. Es beinhaltet auch regelmäßige Reinigungsarbeiten, die erforderlich sind, um das Gebäude und den gesamten Inhalt "sauber, ordentlich, poliert oder ordentlich" zu halten, wie im Pennsylvania-Code angegeben. Wartungsdienste, die zu dieser Beschreibung passen, umfassen Reinigungsservice, Hausmeisterservice, Bodenwachsen, Fensterreinigung, Schornsteinreinigung, Fliesenreinigung, Jalousienreinigung, Reinigung von Tankstellen und geschlossene Telefonkabinenreinigung.
Haustierpflege
Die Reinigungssteuer in Pennsylvania ist nicht auf leblose Gegenstände beschränkt. Zu den staatlichen Steuerstatuten gehört die Reinigung oder Pflege von Haustieren und Showtieren. Dies gilt sowohl für professionelle Pisteure als auch für Tierärzte. Wenn jedoch ein Tierarzt den Reinigungsservice im Rahmen einer medizinischen Behandlung durchführt, ist er nicht steuerpflichtig. Der Pennsylvania Code 55.5 beschreibt das Reinigen als, aber beschränkt auf das Waschen von Tieren, das Reinigen von Augen und Ohren sowie das Beschneiden oder Abschneiden des Mantels oder der Nägel.
Andere steuerpflichtige Reinigungsdienste
Das Steuergesetz von Pennsylvania gibt an, dass verschiedene Reinigungsdienste der Steuer unterliegen. Dies umfasst das Reinigen, Waschen, Wachsen und Polieren von Kraftfahrzeugen, unabhängig davon, ob eine Person die Arbeit verrichtet oder die Autowaschanlage automatisch ist. Die Statuten regeln auch das Reinigen, Reinigen, Waschen, Pressen und Reparieren von materiellem persönlichen Gegenständen, schließen jedoch Schuhe und Kleidung von der Besteuerung aus.