Als die Arbeitslosenentschädigung konzipiert wurde, sollten Arbeiter, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos waren, vorübergehende Entlastung erhalten. Ob sie ihren Wohnsitz im Land oder Staat haben oder nicht, ist unerheblich. Die Vereinigten Staaten erlauben es Ausländern, im Land zu arbeiten, wenn sie die Einreisebestimmungen erfüllen. Die Staaten verlangen auch nicht, dass Sie ansässig sind, um innerhalb ihrer Grenzen zu arbeiten. Das Verfahren zur Beantragung von Arbeitslosigkeit für Nichtansässige im Land oder Staat kann jedoch anders sein als für Einwohner.
US-amerikanische Vorschriften
Arbeitslosenleistungen beziehen sich auf vertriebene Arbeitnehmer. Obwohl die Mehrheit der Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld beziehen, US-Bürger sind, können Nichtstaatsangehörige unter bestimmten Umständen auch das Recht haben, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten. Beispielsweise kann sich ein kanadischer Ingenieur in den USA mit einem vorläufigen Visum befassen und seinen Job verlieren. Er ist kein ständiger Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika, aber da er zur Arbeit hier berechtigt ist, kann er Arbeitslosengeld beziehen.
Nichtansässige Komplikationen
Sozialversicherungsnummern sind erforderlich, um Anträge auf Arbeitslosigkeit zu stellen. Die einzigen Ausnahmen sind Nicht-Residenzen, da die Sozialversicherungsnummern nur für US-Bürger gelten. Stattdessen müssen Sie Ihre Ausländernummer, Ihre Visa-Informationen und Ihre Passdaten haben, wenn Sie sich für Arbeitslosigkeit anmelden. Denken Sie daran, dass, wenn Ihr Einwanderungsstatus in den Vereinigten Staaten von Ihrem Arbeitsstatus abhängt, das Sammeln von Arbeitslosigkeit nichts damit zu tun hat. Sie müssen Ihre Einreisebestimmungen noch erfüllen.
Vorschriften für staatliche Einwohner
Sie könnten auch in Ihrem Bundesstaat nicht ansässig sein. Wenn Sie vorübergehend in einem Staat leben, müssen Sie dort nicht ansässig werden. Wenn Sie jedoch Arbeitslosenunterstützung beantragen, sollten Sie dies beim Arbeitsamt des Staates tun, in dem Sie derzeit leben, unabhängig davon, ob Sie in den letzten zwei Jahren dort gearbeitet haben oder nicht. In den meisten Fällen beantragen Sie lediglich eine zwischenstaatliche Arbeitslosenforderung, und der Staat, in dem Sie sich befinden, fordert die Arbeitslosenunterstützung von dem Staat an, in dem Sie gearbeitet haben.
Einreichung eines zwischenstaatlichen Anspruchs
Bei der Beantragung eines zwischenstaatlichen Arbeitslosenanspruchs benötigen Sie Ihre Sozialversicherungskarte, Ihren Personalausweis und Ihre Arbeitsverlaufsdaten für die letzten zwei Jahre. Sie bewerben sich auf den Status, in dem Sie sich physisch befinden, dh der Agentenstatus. In der Regel müssen Sie entweder persönlich zum Arbeitsamt gehen oder mit einem Live-Beauftragten der Schadensabteilung sprechen. Der Agentenstatus setzt sich mit dem Staat in Verbindung, in dem Sie gearbeitet haben. Der Haftungsstaat überprüft Ihre Anspruchsberechtigung und bestimmt Ihre Entschädigungsbeträge auf der Grundlage der Gesetze des Bundesstaates. Dann schicken sie dieses Geld zur Verteilung an den Agentenstaat. Der Agentenstaat verteilt das Geld gemäß seinen Gesetzen und erhält Ihre wöchentlichen Reklamationen und Datensätze zur Arbeitssuche.