Nach dem Gesetz von Indiana muss jedes Unternehmen, das Waren an die Öffentlichkeit verkauft, eine Umsatzsteuer erheben und den eingezogenen Betrag dem Staat überweisen. Ab 2015 erhebt Indiana eine Umsatzsteuer von 7 Prozent auf nicht steuerbefreite Gegenstände. Es kostet auch 7 Prozent Steuer verwenden auf Waren, die von außerhalb des Staates, einschließlich über das Internet, erworben wurden, für die jedoch keine Umsatzsteuer vom Verkäufer erhoben wurde. Unternehmer sollten sich mit den erforderlichen Formularen und Registrierungen sowie der Liste der freigestellten Artikel vertraut machen.
Neue Geschäftsregistrierung
Ein neuer Unternehmer in Indiana muss eine Gewerbesteuerantrag und geben Sie die richtige Steuerart an. Indiana verlangt eine Registrierung für die staatliche Umsatzsteuer und, falls zutreffend, zusätzliche Registrierungen für die County Innkeeper's Tax, die Lebensmittel- und Getränkesteuer und die Kraftfahrzeugsteuer. Sobald das US-Finanzministerium den Antrag bearbeitet, stellt es ein Registered Retail Merchant Certificate aus, das alle zwei Jahre verlängert werden kann.
Ausgenommene Artikel
Artikel, die von der Umsatzsteuer in Indiana ausgenommen sind, umfassen die meisten Lebensmittelartikel, mit einigen Ausnahmen, einschließlich Bonbons, Kaugummi, Tiernahrung, Papierwaren und Marshmallows. Im Allgemeinen unterliegen alle gekochten oder auf andere Weise zubereiteten Lebensmittel vor dem Verkauf der Umsatzsteuer. Aus diesem Grund sind rohe Erdnüsse ausgenommen, mit Honig geröstete Erdnüsse jedoch nicht. Darüber hinaus unterliegen Alkohol der Umsatzsteuer sowie alkoholfreie Getränke, Tabak, Vitamine und Zahnpasta. Indiana besteuert auch Deli-Artikel, die von der Verkaufsstelle geheizt und ausgetragen werden.
Befreite Käufer
Bestimmte Käufer sind befreit von der Umsatzsteuer in Indiana. Dazu gehören steuerbefreite Organisationen und alle, die Waren zum Weiterverkauf oder zu Herstellungszwecken kaufen. Darüber hinaus sind Waren, die außerhalb des Staates versandt werden, ausgenommen. Käufer, die eine Freistellung beantragen, müssen eine Freistellungsbescheinigung vorlegen. Formular ST-105. Ohne eine Bescheinigung muss der Käufer die Umsatzsteuer entrichten und eine Erstattung beantragen.