Die Kapitalflussrechnung eines Unternehmens gliedert sich in drei Teile: Betrieb, Investition und Finanzierung. Abhängig davon, wie eine Fusion finanziert wird, können alle drei Abschnitte der Kapitalflussrechnung betroffen sein.
Finanzierung von Cashflows
Wenn ein Unternehmen den Erlös aus einem Darlehen oder einem Aktienverkauf für eine Verschmelzung verwendet, werden die ursprünglich durch die Finanzierungstätigkeiten erhobenen Beträge als Erhöhung der Barmittel im Finanzierungsteil erfasst. Normalerweise wird dies als Erlös aus Schuldtiteln oder Aktienemissionen verbucht und kann auch den Erlös aus der Ausübung von Optionsscheinen enthalten. Da die verschiedenen Finanzierungsquellen zurückgezahlt werden, spiegelt sich dies im Finanzierungsteil der Kapitalflussrechnung während des Rechnungszeitraums wider.
Cashflows investieren
Cashflows im Zusammenhang mit Akquisitionen und Desinvestitionen von Geschäftseinheiten werden im Abschnitt "Investitionen" der Kapitalflussrechnung dargestellt. Wurde die Fusion über einen Aktienverkauf durchgeführt, erscheint der Eintrag im Allgemeinen als "Investition in die Zielgesellschaft". Wenn der Zusammenschluss den Kauf der Vermögenswerte des Zielunternehmens beinhaltet, werden die Vermögenswerte, die als langfristige Vermögenswerte betrachtet werden, im Anlageabschnitt ausgewiesen. Etwaige Anschaffungen von Anlagevermögen - wie zum Beispiel von Immobilien oder Maschinen - werden auch als Mittelabfluss im Anlageabschnitt ausgewiesen. Diese werden jedoch nur dann von den übrigen Vermögenswerten der Zielgesellschaft getrennt, wenn der Kauf der Zielgesellschaft als Verkauf von Vermögenswerten strukturiert wurde.
Cashflows aus Betriebstätigkeit
Die operativen Cashflows gleichen den Nettoertrag mit dem tatsächlichen operativen Cashflow ab, indem sie nicht zahlungswirksame Aufwendungen addieren und Änderungen in den Vermögenswerten oder Schulden berücksichtigen. Änderungen der Aktiv- und Passivsalden spiegeln Mittelzu- und -abflüsse wider, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Alle akquisitionsbedingten Aufwendungen, ausgenommen Kosten für die Ausgabe von Aktien und Schuldtiteln, werden aufwandswirksam erfasst, dh sie fließen über das Nettoergebnis in die operativen Cashflows ein.