In der öffentlichen Rechnungslegung weichen die Haushaltsgrundlagen der Rechnungslegung leicht von den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) ab, die zur Erstellung des Jahresberichts verwendet werden. Zu Budgetierungszwecken wird eine modifizierte Abgrenzungsbasis der Rechnungslegung verwendet. Daher werden verschiedene Einnahmen und Ausgaben des allgemeinen Fonds unterschiedlich behandelt und müssen zu Berichtszwecken entsprechend abgeglichen werden. Für die beiden Abstimmungsmethoden müssen die Unterschiede zwischen der Haushaltsbasis und der GAAP-Grundlage um die Angaben in den Anmerkungen zum Jahresabschluss angepasst werden.
Allgemeine Fondsabstimmung
Bereinigt um Änderungen der Ertragsabgrenzung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten. Nach der Haushaltsgrundlage werden die Einnahmen bei Erhalt von Bargeld erfasst, mit Ausnahme bestimmter Rückstellungen, im Gegensatz zu den nach GAAP geltenden Vorschriften, bei denen die Einnahmen erfasst werden, wenn sie ordnungsgemäß abgegrenzt werden. Außerdem werden bestimmte Einnahmen nicht auf einer periodengerechten Basis, sondern auf modifizierter Bargeldbasis budgetiert.
Bereinigt um Änderungen bei den Aufwandsabgrenzungen für Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten, wie Gehälter und Nebenleistungen. Auf der Grundlage des Haushaltsplans werden Ausgaben in bar erfasst, im Gegensatz zu GAAP, in denen Ausgaben erfasst werden, wenn die zugrunde liegende Verbindlichkeit entsteht. Belastungen wie ausstehende vertragliche Verpflichtungen werden anstelle eines reservierten Fonds-Saldos nach GAAP als Ausgaben behandelt.
Bereinigen Sie die Erhöhung oder Verringerung der laufenden Mittel. Für Zwecke der Haushaltsberichterstattung werden die laufenden Mittel im allgemeinen Fonds zusammen mit anderen Finanzierungsquellen ausgewiesen und zur Berechnung des Haushaltsüberschusses oder -defizits verwendet, um die Einhaltung der genehmigten Ausgaben für den Berichtszeitraum nachzuweisen. Zu GAAP-Zwecken werden jedoch die laufenden Mittel nicht in den allgemeinen Fonds einbezogen und als Rücklagen ausgewiesen.
Bereinigen Sie die Übertragung früherer Überschüsse und die Neuklassifizierung von Fonds. Bestimmte Ausgaben und Einnahmen, die nach GAAP für den allgemeinen Fonds angefallen sind, werden nicht auf die gleiche Art und Weise berücksichtigt. Anlagevermögen wird nämlich für GAAP-Zwecke abgeschrieben, jedoch in der Periode, die für Haushaltszwecke erworben wurde, vollständig als Aufwand erfasst. Seien Sie daher sicher und passen Sie die Behandlung, den Zeitpunkt und die Erkennung zwischen den beiden Rechnungslegungsmethoden an.