Baufirmen müssen in ihren Verträgen genügend Spielraum für die Deckung der Betriebskosten haben. Diese Ausgaben sind schwieriger zu berechnen und für verschiedene Kunden günstiger als die direkten Kosten für Material und Arbeit, um ein Bauprojekt abzuschließen. Im Allgemeinen gibt es drei Arten von Gemeinkosten: direkte, indirekte und feste Kosten. Die Verwaltung dieser Ausgaben und deren Abrechnung im Ausschreibungsprozess sind für ein Bauunternehmen entscheidend, um Gewinne zu erzielen.
Direkte Gemeinkosten
Auf Baustellen werden mehrere direkte Gemeinkosten anfallen. Dazu gehören temporäre Büros, Ausrüstungsverleih, Verwaltungsgehälter und Dienstprogramme für die Baustelle. Diese Gemeinkosten sind ein notwendiger Aufwand, um die Bauarbeiten auf der Baustelle abzuschließen. Baustellen benötigen Strom und Wasser, um den Bau abzuschließen. Diese Kosten werden an den Kunden weitergegeben und sollten während des Ausschreibungsprozesses budgetiert werden.
Indirekte Gemeinkosten
Die indirekten Gemeinkosten umfassen Posten wie Versorger, Versicherung, Lohnsteuer und Altersvorsorge. Das Bauunternehmen muss diese Gegenstände regelmäßig bezahlen, unabhängig davon, ob das Unternehmen tatsächlich etwas baut. Bei der Berechnung eines Gebots muss die Schätzung ausreichend Geld enthalten, um diese Ausgaben zu decken, damit das Unternehmen rentabel ist. Mieten, Kommunikation und Ausrüstung, die für mehr als eine Stelle verwendet werden, fallen ebenfalls unter die indirekten Gemeinkosten.
Fixe Betriebsgemeinkosten
Die fixen Betriebsgemeinkosten umfassen Lohnsteuern, Arbeitslosenversicherungen, Bietungsgarantien und Lizenzen. Die Beträge können sich aufgrund von Schwankungen bei der Anzahl der Angebote und der Arbeitsmenge während eines Projekts ändern, müssen jedoch bei der Erstellung von Angeboten und Schätzungen für Kunden berücksichtigt werden.