In vielen Mietverträgen findet sich eine Klausel zum Halten der Gefahr. Sie wird in der Regel mit dem Wort „Haftungsausschluss“ gepaart und wird verwendet, um Verbindlichkeiten, Ansprüche oder Schadensersatz zu vermeiden.
Zweck
Eine Vereinbarung oder Klausel, die keine Haftung übernimmt, ist rechtlich bindend und soll eine Partei von der gesetzlichen Haftung befreien. Wenn diese Klausel in einem Mietvertrag enthalten ist, besteht der Zweck in der Regel darin, den Vermieter bei Ansprüchen oder Schäden freizustellen.
Einzelheiten
Wenn ein Mietvertrag in einem Mietvertrag enthalten ist, stimmt der Mieter mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zu, dass er den Vermieter im Falle von rechtlichen oder finanziellen Ansprüchen vom Vermieter freistellen wird. Der Mieter verpflichtet sich, die volle Verantwortung für eventuell auftretende Handlungen oder Ansprüche zu übernehmen.
Ausnahmen
Wenn eine Partei fahrlässig oder vorsätzlich handelt, gilt die Vereinbarung "Halten Sie keine Haftung". Sie gelten auch nicht, wenn eine der Parteien betrügerische Aktivitäten ausgeübt hat.