Mitgliedsfirmen der Securities Investor Protection Corporation geben jährlich eine Bewertung ab, um eine Art Versicherungsfonds für Anleger zu schaffen, die Opfer des Versagens oder Fehlverhaltens von Mitgliedsunternehmen werden. Diese Einschätzung wird auf zwei Arten berechnet, den sogenannten SIPC-6 und SIPC-7 (siehe Ressourcen), die die erste und die zweite Hälfte der Geschäftsjahre der Mitgliedsunternehmen abdecken. Der Bemessungsbetrag für jedes Unternehmen basiert auf den Nettobetriebserlösen des Unternehmens bis zum Ende des anwendbaren Anmeldezeitraums.
Bestimmen Sie den Nettobetriebsertrag des Unternehmens für den von SIPC definierten Berichtszeitraum. In der Regel ist der Netto-Betriebsertrag der nach Abzug der betrieblichen Aufwendungen und Steuern vom Bruttoertrag verbleibende Ertrag. Die Buchhalter unterscheiden sich häufig darin, ob sie bestimmte Positionen in die Berechnung des Nettoertrags einbeziehen. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, hat SIPC eine eigene technische Definition festgelegt.
Bestimmen Sie die Zusätze des Unternehmens zum Nettoumsatz. Diese Zugänge beinhalten Verluste bei Handels-, Rohstoff- und Investmentkonten. (Das Hinzufügen von Verlusten zu den Nettoeinnahmen mag nicht intuitiv erscheinen, es gilt jedoch, die vom SIPC geforderten Bruttoeinnahmen des Unternehmens zu ermitteln.) Zu dieser Kategorie gehören auch bestimmte Werbe-, Druck-, Registrierungs- und Rechtskosten.
Bestimmen Sie die Abzüge der Firma vom Nettoumsatz. Dazu gehören die Einnahmen aus Handels- und Kapitalanlagen sowie Rohstoffkonten. Die Firma sollte auch Aufwendungen abziehen, die nicht mit dem Underwriting von Wertpapieren zusammenhängen.
Ziehen Sie die größere von zwei Zahlen als zusätzlichen Abzug ab: Gesamtzins- und Dividendenaufwand bis zu einem festgelegten Betrag oder 40 Prozent der Margin-Zinsen, die auf den Depots der Kunden erzielt werden.
Bestimmen Sie Ihre Netto-Betriebserträge für SIPC, indem Sie Bruttoeinnahmen und Zugänge addieren und die Abzüge abziehen.
Multiplizieren Sie die SIPC-Nettobetriebserlöse mit dem anwendbaren Satz, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 0,0025 oder ein Viertel von einem Prozent beträgt.
Die SIPC-6 berechnet die für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres fällige Bewertung der Nettoumsatzerlöse des Unternehmens. Die SIPC-7 ist ähnlich, berechnet jedoch die Gesamtbewertung der jährlichen Nettobetriebserlöse des Unternehmens und gibt dann eine Gutschrift für die mit der SIPC-6 bezahlten Beurteilungen.
Warnung
Für jeden Tag, an dem er überfällig ist, wird eine Strafe auf den nicht bezahlten Teil des Assessments mit einer Jahresrate von 20 Prozent aufgestockt. Die SIPC-6 ist am 30. Tag nach dem Geschäftsjahreshalbjahr und die SIPC-7 60 Tage nach ihrem Ende fällig. Beide Fristen erlauben 15-tägige Nachfrist.