Entwicklungskosten nach IFRS & GAAP

Aufgabe: Aktivierung nach IFRS und HGB (November 2024)

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Anonim

Die Entwicklungskosten eines Unternehmens sind die Kosten, die durch die Entwicklung verbesserter oder neuer Waren und Dienstleistungen entstehen, um die Bedürfnisse der Verbraucher zu befriedigen und im Idealfall den Gewinn des Unternehmens zu steigern. Die meisten US-amerikanischen Unternehmen befolgen bei ihren Rechnungslegungsmethoden allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze. Die Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards hat sich jedoch seit 2008 langsam vollzogen. Es gibt einige bemerkenswerte Unterschiede bei der Behandlung von Entwicklungskosten nach IFRS und GAAP.

Immaterielle Vermögenswerte

Sowohl bei den IFRS als auch bei den Rechnungslegungsgrundsätzen gehen die Entwicklungskosten in der Regel mit den Forschungskosten einher. Diese Kategorie wird als Forschung und Entwicklung bezeichnet und wird häufig unter der Überschrift "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Zu Bilanzierungszwecken wird ein immaterieller Vermögenswert als ein nicht monetär identifizierbarer Vermögenswert ohne physische Substanz definiert, wie z. B. Patent-, Urheber-, Marken- oder Goodwill-Vermögenswerte, z. B. die Anerkennung von Markennamen. Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten unterscheidet sich nach IFRS und GAAP deutlich.

GAAP

Im Allgemeinen werden nach GAAP Forschungs- und Entwicklungskosten bei ihrem Anfall aufwandswirksam erfasst (Aufwand auf einer Kostenrechnung), da ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen, der sich aus der Entwicklung eines bestimmten Vermögenswertes ergibt, ungewiss ist. Die Kosten von immateriellen Vermögenswerten, die durch F & E-Aktivitäten erworben wurden, werden unterschiedlich erfasst, je nachdem, ob eine künftige alternative Nutzung des Vermögenswerts vorliegt. Wenn der Vermögenswert zukünftig alternativ verwendet wird, wird er zu einem aktivierten Vermögenswert, das heißt, seine Anschaffungskosten werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben und die Abschreibungskosten werden als Aufwand erfasst. Wenn der Vermögenswert nicht zukünftig alternativ verwendet werden kann, werden seine Kosten beim Erwerb als Aufwand erfasst.

IFRS

Der International Accounting Standard 38 ist der einzige Rechnungslegungsstandard, der Rechnungslegungsverfahren für Forschungs- und Entwicklungskosten nach IFRS abdeckt. Forschungskosten gemäß IAS 38 werden in der Rechnungsperiode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst, und Entwicklungskosten müssen aktiviert werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

IAS 38 Kriterien

Ein Unternehmen muss alle folgenden Kriterien erfüllen, damit Entwicklungskosten als immaterieller Vermögenswert erfasst werden können: Es muss technisch machbar sein, die Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts abzuschließen, um ihn zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen muss die Absicht unter Beweis stellen, die Entwicklung des Vermögenswerts abzuschließen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen. Das Unternehmen muss in der Lage sein, den Vermögenswert zu verwenden oder zu verkaufen. das Unternehmen muss darlegen, wie der Vermögenswert künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird, und zeigt, dass ein Markt für die Produktion des Vermögenswerts oder des Vermögenswerts selbst vorhanden ist, oder die Nützlichkeit des Vermögenswerts, wenn er für die Verwendung durch das Unternehmen bestimmt ist; Das Unternehmen muss über ausreichende finanzielle, technische und andere Ressourcen verfügen, um den Vermögenswert für die Verwendung oder den Verkauf fertigzustellen. und das Unternehmen muss die Fähigkeit nachweisen können, Ausgaben genau zu messen, die auf die Entwicklung des Vermögenswertes zurückzuführen sind.

Ähnlichkeiten / Unterschiede

Die Entwicklungskosten sowohl nach IFRS als auch nach GAAP erfordern den Nachweis des voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzens und der durchgängig bewertbaren Kosten für den Ansatz als immaterielle Vermögenswerte. Anlaufkosten für ein Unternehmen werden jedoch niemals als immaterielle Vermögenswerte unter einem der beiden Rechnungslegungsmodelle aktiviert. Werbekosten nach GAAP werden entweder als Aufwand erfasst, wenn sie anfallen, oder wenn die Werbung anfänglich stattfindet, und sie können aktiviert werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wohingegen Werbekosten gemäß IFRS immer als Aufwand erfasst werden.