Sie können die Ergebnisse unbegrenzt beibehalten
Seit 2010 gibt es keine besonderen Bundesgesetze, wie lange ein Arbeitgeber die Hintergrundinformationen eines Arbeitnehmers aufbewahren sollte. Einige Anbieter von Hintergrundüberprüfungen, z. B. Info Cubic Employment Screening Services, geben auf ihren Websites explizit an, dass sie die Hintergrundüberprüfungen für immer aufbewahren.
Landesgesetze variieren
In einigen Bundesstaaten werden Hintergrundkontrollen geregelt. Überprüfen Sie Ihre Landesgesetze auf Informationen darüber, ob Sie gesetzlich verpflichtet sind, die Hintergrundprüfungsdatei Ihres Mitarbeiters nach einer bestimmten Zeit zu löschen.
Endeffekt
Bewahren Sie die Hintergrundprüfungsinformationen Ihrer Mitarbeiter auf, so lange Sie dies benötigen. Oft behalten Arbeitgeber wie die University of California, Berkeley, die Kontrollen, solange sie die Person beschäftigen.