Die Wahl eines effektiven Namens für Ihr Unternehmen ist ein großer Schritt auf dem Weg zum Erfolg in South Carolina und überall. Sie werden hoffentlich viele Jahre mit diesem Namen verbunden sein, also nehmen Sie sich die Zeit, um den richtigen auszuwählen. Wenn Sie sich für einen Namen für Ihr Unternehmen entschieden haben, müssen die meisten Bundesstaaten, einschließlich South Carolina, es bei dem Bundesstaat registrieren.
Besuchen Sie South Carolina Business One Stop unter scbos.sc.gov und wählen Sie "Login" in der oberen rechten Ecke. Wenn Sie wiederkehrende Benutzer sind, geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort ein. Wenn Sie ein neuer Benutzer sind, klicken Sie auf "Neues SCBOS-Benutzerkonto erstellen", um ein Konto einzurichten.
Wählen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort aus und geben Sie Ihre Kontaktinformationen ein, wenn Sie aufgefordert werden, ein neues Konto einzurichten. Wenn Ihr Konto eröffnet ist, melden Sie sich an, indem Sie den Benutzernamen und das Kennwort eingeben.
Klicken Sie entweder auf "Neues Geschäft starten" oder "Vorhandenes Geschäft hinzufügen". Wenn Sie Ihr Unternehmen noch nicht erstellt haben, wählen Sie die erste Option. Wenn Ihr Unternehmen gegründet ist, wählen Sie die zweite Option.
Geben Sie die Informationen zu Ihrem Unternehmen in die Anwendungsfelder ein, wenn Sie dazu aufgefordert werden. So genau wie möglich sein; Nach der Übermittlung werden die Informationen vom Staat zur Identifizierung Ihres Unternehmens verwendet.
Klicken Sie auf "Lizenzen / Genehmigungen / Registrierungen", nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben. So können Sie Ihr neues oder bestehendes Unternehmen als LLC, als Einzelunternehmen oder als gemeinnütziges Unternehmen registrieren. Geben Sie in den entsprechenden Bereichen Ihren Firmennamen, Ihren Standort, Ihre Kontaktinformationen und gegebenenfalls die Anzahl der Mitarbeiter an.
Tipps
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Registrieren Sie Ihren Firmennamen persönlich im Büro des Außenministeriums im Edgar Brown Building in der 1205 Pendleton Street, Suite 525, Columbia, S. 29201.