Gemäß dem Bankgeheimnisgesetz von 1970 müssen Finanzinstitute einen Währungstransaktionsbericht für jede Transaktion einreichen, die mehr als 10.000 USD in der Währung umfasst. Transaktionen können Einzahlungen, Auszahlungen, Währungsumtausch und Überweisungen umfassen. Die Transaktion muss US-amerikanisches Papiergeld oder Münzen umfassen. Die CTR gilt nicht für Transaktionen, die durch Schecks, Zahlungsanweisungen oder andere Instrumente finanziert werden.
Bestimmen Sie, ob der Kunde für eine Ausnahme in Frage kommt. Geldtransaktionen von Banken, staatlichen Stellen, börsennotierten Unternehmen und etwaigen Tochtergesellschaften sind von den CTR-Anforderungen ausgenommen. Die Banken können auch ein Formular für die Ausweisung der Befreiungsperson für die meisten Geschäftsbanken einreichen, die ein regelmäßiges Konto führen und ein Geschäft betreiben, das vernünftigerweise große Währungstransaktionen erfordert.
Stellen Sie fest, ob die Transaktion meldepflichtig ist. Wenn der Kunde nicht befreit ist und die Transaktion mehr als 10.000 USD in der Währung umfasst, muss dies gemeldet werden. Wenn die Bank Kenntnis von mehreren Transaktionen für einen Kunden an einem Geschäftstag hat, die diese Grenze überschreiten, sollten sie als eine einzige Transaktion betrachtet und gemeldet werden.
Fordern Sie den Currency Transaction Report (Formular 104) auf der Website des Financial Crimes Enforcement Network (fincen.gov) an.
Füllen Sie die angeforderten Informationen aus. Teil I der CTR identifiziert die Person, die die Transaktion durchführt. Teil II der CTR beschreibt die Art der Transaktionen und die betroffenen Beträge. Teil III enthält Informationen zum berichtenden Finanzinstitut.
Füllen Sie das ausgefüllte Formular 104 aus. Die meisten Finanzinstitute sollten sich online unter bsaefiling.fincen.treas.gov anmelden. Das Formular kann auch per Post eingereicht werden an:
Enterprise Computing Center Hinweis: CTR P.O. Box 33604 Detroit, MI, 48232
Tipps
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Zu den Finanzinstituten zählen neben Banken auch Casinos, Pfandleiher, Scheckkassen, Emittenten und Verkäufer von Zahlungsanweisungen und Reiseschecks sowie Geldwechsler.
Warnung
Die ausgefüllte CTR muss innerhalb von 15 Tagen nach der meldepflichtigen Transaktion eingereicht werden, wenn sie manuell eingereicht wird, oder innerhalb von 25 Tagen nach der meldepflichtigen Transaktion, wenn sie elektronisch eingereicht wird. Das Finanzinstitut muss eine Kopie des ausgefüllten Formulars fünf Jahre ab dem Berichtsdatum aufbewahren. Die Nichteinreichung einer CTR kann mit zivil- und strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden.