In New Jersey transportieren und entsorgen zahlreiche Unternehmen feste, medizinische oder gefährliche Abfälle, die von anderen Personen erzeugt werden. Diese Unternehmen müssen sich zuerst registrieren und eine Lizenz von der New Jersey Department of Environmental Protection erhalten, bevor sie Abfälle transportieren können.
Gewerbliche Abfalltransporter
Ein Antragsteller, der feste Abfälle gewerbsmäßig entsorgen möchte, muss zunächst geschäftliche und persönliche Erklärungen einreichen. In den Offenlegungserklärungen werden Informationen zum antragstellenden Unternehmen wie Name und Ort sowie persönliche Informationen zu den Inhabern des Unternehmens abgefragt, anhand derer eine Hintergrundprüfung durchgeführt wird. Nachdem die NJDEP die Offenlegungserklärungen geprüft und genehmigt hat, gibt sie dem Antragsteller ein Zertifikat für öffentliche Bequemlichkeit und Notwendigkeit. Der Antragsteller muss außerdem eine Registrierungserklärung bei der NJDEP einreichen, um eine Identifizierungsnummer und Aufkleber für alle Transportfahrzeuge für feste Abfälle zu erhalten. Alle Formulare befinden sich auf der NJDEP-Website.
Selbstgeneratoren
Wenn ein Unternehmen oder eine Einzelperson ihren eigenen festen Abfall transportieren und entsorgen möchte, muss sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Für die Freistellungsgenehmigung muss der Antragsteller einen persönlichen Antrag stellen, indem er ein Gespräch mit der Agentur seines Landkreises anberaumt. Während des Interviews füllt der Antragsteller vor einem Notar den Genehmigungsantrag aus und unterzeichnet ihn mit der Aussage, dass alle Abfälle, die er bewegt und entsorgt, seine eigenen sind. Die NJDEP listet alle Kontakte der Bezirksagentur auf ihrer Website auf, damit der Antragsteller seine Agentur finden kann. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass der Antragsteller das Antragspaket von der Website herunterladen und die Formulare vor einem Notar selbst ausfüllen kann.