Non-Profit-Fusions-Checkliste

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Inhaltsverzeichnis:

Anonim

In der Welt der Non-Profit-Organisationen bezieht sich eine Fusion auf die Aufnahme einer Einheit durch eine andere. Die aufnehmende Gesellschaft, die als "Überlebende" bezeichnet wird, übernimmt die Verbindlichkeiten und Vermögenswerte der in ihr zusammengeschlossenen Gesellschaft. Das Zusammenführen kann ein schwieriger und zeitaufwändiger Prozess sein, bei dem die Vorstände beider Organisationen möglicherweise schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Prüfen Sie vor dem Zusammenschluss, was zu tun ist und ob der Zusammenschluss überhaupt durchgeführt werden soll.

Selbsteinschätzung

Bevor der Fusionsprozess beginnt, müssen beide Organisationen ihre Stärken und Schwächen ehrlich einschätzen. Dazu gehören Aspekte wie Schulden und Vermögenswerte sowie Organisationskulturen und -werte. Beide Gremien müssen sich fragen, ob sie von der Fusion profitieren werden oder ob es besser ist, die aufzulösende Organisation aufzulösen.

Erstellen Sie ein Fusionskomitee

Sobald beide Organisationen entschieden haben, dass eine Fusion für beide die beste Option ist, müssen sie ein Komitee ernennen, das den Prozess abwickelt. Das Komitee muss aus Schlüsselführern beider Organisationen bestehen, nämlich Exekutivdirektoren und Vorstandsmitgliedern. Bei den Ausschusssitzungen müssen die Mitglieder zu Schlussfolgerungen gelangen, z. B. welche Organisation überleben wird, wie sie genannt wird, wer sie leitet, welche Aufgabe wird es erfüllen und welche neuen Dienstleistungen wird sie anbieten?

Aufgaben zuweisen und delegieren

Nachdem beide Organisationen zu der Richtung gekommen sind, in die sich das neue Unternehmen bewegen wird, müssen die Mitglieder des Fusionsausschusses damit beginnen, die für den Abschluss des Prozesses erforderlichen Aufgaben zu delegieren und zuzuteilen. Zu diesen Aufgaben gehört auch die Verantwortung, Rechtsformulare auszufüllen und bei den zuständigen Regierungsstellen einzureichen, gegebenenfalls Büros zu verlagern und die Fusion anzukündigen.

Neue rechtliche Dokumente einreichen

Die Fusion wird offiziell, wenn die überlebende Organisation den juristischen Behörden des Staates neue rechtliche Dokumente vorlegt. Ein Verschmelzungsvertrag muss bei der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaats eingereicht werden sowie alle Protokolle und Beschlüsse des Verwaltungsrats, die sich auf die Fusion und die aktuellen Finanzausweise der neuen Organisation beziehen. Die überlebende Organisation legt dem Staat neue Statuten vor, die als Verfassung dienen.