Unternehmen, die sich gerade auflösen, müssen das Formular 966 innerhalb von 30 Tagen nach der Liquidationsentscheidung beim Internal Revenue Service einreichen. Diese Anmeldepflicht ist Teil der Steuergesetzgebung. Interessanterweise schreibt der Kodex jedoch keine Strafe für die Nichteinreichung des Formulars vor.
Gesetzliche Vorschrift
In Abschnitt 6043 (a) des Internal Revenue Code (Internal Revenue Code) heißt es, dass Unternehmen, die eine Auflösung planen, eine Erklärung einreichen müssen, in der sie Einzelheiten über das Unternehmen und seinen Auflösungsplan angeben. Diese Angaben sind im Code of Federal Regulations, Abschnitt 1.6043-1, der das Formblatt 966 als das richtige Formular ausweist, konkretisiert.
Keine Strafen angegeben
Strafen für das Versäumnis der Einreichung von Dokumenten gemäß Abschnitt 6043 des Steuergesetzbuchs sind in Abschnitt 6652 dargelegt. In diesem Abschnitt sind jedoch keine Sanktionen für Verstöße gegen 6043 (a) vorgesehen. Wenn keine gesetzlich festgelegte Strafe vorliegt, gibt es buchstäblich keine Strafe für die Nichteinreichung des Formulars 966.