Tun Sie es selbst 501 (c) (3) Einreichung in Alabama

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Inhaltsverzeichnis:

Anonim

Sie können zwar einen Anwalt beauftragen, um die erforderlichen Unterlagen für eine gemeinnützige Organisation 501 (c) 3 in Alabama einzureichen, doch ist es keine schwere Aufgabe, dies selbst zu tun, und Sie können Ihr Wohltätigkeitsgeld sparen. Wenn Sie es selbst tun, müssen Sie zunächst eine Tafel oder einen Namen auswählen, eine Satzung erstellen, die entsprechenden Formulare einreichen und die erforderlichen Gebühren entrichten.

Warnung

Um den Status 501 (c) 3 nach dem Internal Revenue Code zu erlangen, dürfen "keine Einkünfte für einen Privataktionär oder eine Einzelperson erzielt werden." Dies bedeutet, dass das Nettoeinkommen der Organisation nicht "von einer Person getragen werden kann, die ein persönliches und privates Interesse an den Aktivitäten der Organisation hat", wie von der IRS definiert.

Alabama Non-Profit-Organisationen

Nach den Vorschriften des Internal Revenue Service (S. 3) kann eine Körperschaft, Vereinigung ohne eingetragenen Vereins oder Trust den Status 501 (c) 3 beantragen. In Alabama können gemeinnützige Unternehmen zu verschiedenen Zwecken organisiert werden. Diese schließen ein:

  • Wohltätig
  • Lehrreich
  • Civic
  • Wohlwollend
  • Religiös
  • Brüderlich
  • Friedhofsbetrieb

  • Sozial
  • Politisch
  • Sportlich
  • Historisch
  • Professionel

  • Kulturell
  • Wissenschaftlich

Sie können eine Gewerkschaft oder Organisationen, die den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsgesetzes unterliegen, nicht als gemeinnützig organisieren.

Fertig machen

Beginnen Sie mit der Auswahl Ihres Vorstands. Das staatliche Recht erfordert mindestens drei. Sie müssen auch einen Namen für die Non-Profit-Organisation auswählen und bei dem Büro des Außenministeriums von Alabama ein Formular zur Reservierungsanfrage für Namen einreichen. Über das Online-Formular können Sie wissen, ob Ihr vorgeschlagener Name verfügbar ist.

Statuten erarbeiten

Bevor Sie sich für die Gründung einer Non-Profit-Organisation bewerben, müssen Sie eine Satzung erstellen, in der die Verfahren und Vorschriften Ihrer Organisation beschrieben werden. Sie müssen diese Satzung zwar nicht bei Alabama-Beamten einreichen, aber Sie müssen sie zur Verfügung haben. Ihre Satzung sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Größe der Tafel
  • Aufgaben und Rollen von leitenden Angestellten und Direktoren
  • Wahl der Direktoren und Ernennung von leitenden Angestellten
  • Anforderungen und Verfahren erfüllen
  • Interessenkonflikt
  • Geldverteilung gewähren

Ausbildungszertifikat

Sie müssen das Gründungszertifikat ausfüllen und bei der Geschäftsstelle des Nachlassrichters in der Grafschaft einreichen, in der sich der Sitz Ihrer Gesellschaft befindet. Sie müssen auch alle notwendigen Gebühren bezahlen. Die Formulare stehen online zum Download zur Verfügung, oder Sie können eine Kopie in der Geschäftsstelle des Bezirksstaatsanwaltes abholen. Das Zeugnisformular erfordert:

  • Name der Firma
  • Offizielle Namensreservierungsbescheinigung des Büros des Außenministers von Alabama
  • Informationen zu Mitgliedern oder ob die Gesellschaft keine Mitglieder haben wird

  • Hauptanschrift
  • Unternehmenszweck
  • Namen und Adressen der Gründer
  • Nummer, Namen und Adressen des Verwaltungsrats.

Hinterlegung des internen Umsatzdienstes

Nachdem Ihr Gründungszertifikat genehmigt wurde, müssen Sie den Status der Steuerbefreiung für den Bundesstaat und den Staat beantragen. Die IRS erfordert das Ausfüllen und Einreichen von Bilden 1023, "Antrag auf Anerkennung einer Ausnahme". Sie müssen auch einen Antrag stellen Mitarbeiter Identifikationsnummerauch wenn Ihre Organisation keine Mitarbeiter hat. Beantragen Sie das EIN online oder telefonisch unter 1-800-829-4933. Wenn die IRS Ihnen mitteilt, dass der steuerfreie Status der Organisation genehmigt wurde, kann Ihre Wohltätigkeitsorganisation für die Einkommensteuerbefreiung von Alabama in Betracht gezogen werden.

Tipps

  • Wenn es sich bei Ihrer gemeinnützigen Organisation nicht um eine gemeinnützige Organisation mit jährlichen Bruttoeinnahmen von weniger als 5.000 USD oder einer kirchlichen oder kirchlichen Hilfsorganisation handelt, wird der IRS sie nicht als eine Einrichtung gemäß 501 (c) (3) anerkennen, ohne dass ein Antrag auf offizielle Anerkennung ihrer Organisation vorliegt Status.