Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) ist eine hybride Einheit, die die Eigentümerstruktur von Personengesellschaften mit dem Haftungsschutz von Unternehmen verbindet. Die Gesellschaften bieten ihren Inhabern und Mitarbeitern einen persönlichen Rechtsschutz vor den Handlungen des Unternehmens, während sie ihnen weiterhin die Möglichkeit geben, Gewinne zu tätigen und Gewinne zu erzielen. LLC-Inhaber werden Mitglieder genannt - die Bedingungen sind austauschbar.
Unternehmen als Mitglieder
Im Gegensatz zu traditionellen Partnerschaften erlauben Gesellschaften, dass Unternehmen Kapitalanteile halten. Teilweise wird der weniger persönliche Begriff "Mitglied" verwendet, um Verwirrung darüber zu vermeiden, dass Eigentümer immer Einzelpersonen sind. Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen sind von der Haftung für die Handlungen einer LLC abgeschirmt.
Doppelbesteuerung
Unternehmen müssen ihre Gewinne besteuern. Wenn der Gewinn an die Aktionäre weitergegeben wird, besteuert der Internal Revenue Service (IRS) den Gewinn erneut über die Einkommenssteuern der Aktionäre. Dies wird als "Doppelbesteuerung" bezeichnet. Die Gesellschaften lösen dies, weil sie nicht mit ihrem Gewinn besteuert werden. Stattdessen werden nur Mitglieder besteuert, wenn sie Gewinne erhalten.
Steuervorteile
Wenn Unternehmen mit Verlusten konfrontiert werden, können sie in der Regel steuerlich entlastet werden. Aktionäre verlieren jedoch Aktienwert und Umsatz ohne steuerliche Vorteile. Die Gesellschaften geben ihre Gewinne und Verluste an die Mitglieder weiter. Mitglieder können daher wegen der schlechten Leistung ihrer LLC Steuerabzüge auf persönliche oder betriebliche Erträge geltend machen.
Mitgliedschaftsregeln
In den meisten Staaten sind LLC-Regeln ziemlich flexibel. Es kann eine beliebige Anzahl von Mitgliedern geben, und die Mitglieder können ihre Unternehmen persönlich verwalten. Staaten benötigen normalerweise keine vollständige Liste von Mitgliedern, sondern nur Kontaktstellen. Gründungsmitglieder müssen jedoch Organisationsartikel beim Staatssekretär ihres Staates einreichen, um ihre neue Geschäftseinheit zu erstellen.