Eine gemeinnützige Gruppe oder Stiftung kann als steuerbefreit nach § 501 (c) (3) der Bundessteuergesetzgebung eingestuft werden. Der IRS akzeptiert einen Antrag für diesen Status mit mehreren wichtigen Bedingungen. Solange die Gruppe ihren Status 501 (c) (3) beibehält, unterliegen ihre Einnahmen, die in den meisten Fällen in Form von Spenden anfallen, keiner Besteuerung.
Anwendungen und Definitionen
Gemeinnützige Gruppen beantragen den Bundesstatus 501 (c) (3), indem sie das Formular 1023 oder 1023-EZ beim Internal Revenue Service einreichen. Definitionsgemäß ist 501 (c) (3) eine öffentliche Gruppe, die im Auftrag und für mindestens ein Drittel ihrer Unterstützung von der breiten Öffentlichkeit organisiert wird - über Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisationen, Einzelpersonen und Stiftungen. Eine Kirche würde in diese Kategorie fallen, ebenso wie eine Bildungsstiftung oder eine Nahrungsmittelbank. Der IRS setzt eine strikte Regelung durch, wonach die Einkünfte eines 501 (c) (3) keinem einzelnen Mitglied, leitenden Angestellten oder Direktor der Gruppe zugute kommen dürfen. 501 (c) (3) legt jedes Jahr einen Jahresabschluss bei der IRS auf dem Formular 990 vor.
Lobbying und politische Kampagnen
Eine Gruppe 501 (c) (3) kann sich in Politik und Lobbying einbringen, jedoch nur als begrenzter Teil ihrer gesamten Aktivitäten und ihres Zwecks. Darüber hinaus darf ein 501 (c) (3) nicht an der politischen Kandidatur einer Einzelperson teilnehmen oder diese direkt unterstützen oder ablehnen. Es kann auch nicht versuchen, die Gesetzgebung zu beeinflussen. Aus diesem Grund tun 501 (c) (3), die politische Interessenvertretung betreiben, dies häufig in Form von Bildungsprogrammen wie Fernsehdokumentationen, Filmen und Websites, die zu Themen wie Stimmrecht, Verfassungsfragen und Gemeinschaftsangelegenheiten organisiert sind.
Ausgenommene Zwecke
Der IRS untersucht genau den Zweck einer Organisation, um über den Status von 501 (c) (3) zu entscheiden. Ausgenommen davon sind Personen mit erzieherischen, literarischen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen, die Verhinderung von Grausamkeit gegenüber Kindern oder Tieren, die öffentliche Sicherheit oder der Bau öffentlicher Strukturen oder die Förderung von Amateursportarten. Die Regeln erwähnen auch die Verringerung der Regierung, der Jugendkriminalität, der Bekämpfung von Vorurteilen und der Befürwortung von Bürger- oder Menschenrechten.
Steuerabzüge und Befreiungen
Eine Zuwendung an eine 501 (c) (3) -Gruppe kann aus steuerlichen Gründen vom Einkommen abgezogen werden, was sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen zugutekommt. Um den Abzug in Anspruch zu nehmen, muss eine Einzelperson Abzüge ausweisen. Viele Staaten erlauben auch den Abzug von Beiträgen für Zwecke der staatlichen Einkommensteuer, sofern die Gruppe nach den Bundesvorschriften als 501 (c) (3) qualifiziert ist. In einigen Hoheitsgebieten kann ein 501 (c) (3) -Satz von der Umsatzsteuer auf seine Einkäufe sowie von der Immobiliensteuer auf sein Vermögen befreit werden.