Der Unterschied zwischen einer Partnerschaft und einer S-Corporation besteht in der Frage des Haftungsschutzes. Andere Unterschiede zwischen einer Partnerschaft und einer S-Corporation umfassen die Anforderungen an die Ausbildung sowie laufende Formalitäten. Eine Partnerschaft kann nach dem Tod oder dem Austritt eines Partners enden oder sich auflösen. S-Unternehmen können für immer weiter tätig sein, lange nachdem sich die ursprünglichen Eigentümer des Unternehmens zurückgezogen haben oder vergangen sind.
Name
Partnerschaften, die sich dafür entscheiden, unter einem anderen Geschäftsnamen als den Namen der Partner zu agieren, müssen einen "geschäftlich tätigen als" (DBA) oder "fiktiven" Firmennamen einreichen, wie auf der Citizen Media Law Project-Website erläutert. S-Unternehmen geben selten einen fiktiven Firmennamen an. Vielmehr führen S-Unternehmen den Namen des Unternehmens in den Gründungsdokumenten des Unternehmens auf. Viele Staaten verlangen, dass S-Unternehmen einen Firmennamen in den Unternehmensnamen aufnehmen, wie "Gründung", "Unternehmen" oder die korrekte Abkürzung. Der Unternehmensname einer Partnerschaft darf keine Unternehmensidentifikation enthalten.
Haftung
Mitglieder einer Partnerschaft haften unbeschränkt für Schulden und Verpflichtungen, die sich aus dem Geschäft ergeben. Unternehmensgläubiger einer Partnerschaft können das persönliche Vermögen eines Partners verfolgen, um Geschäftsschulden einzuziehen. Aktionäre einer S-Corporation haben eine beschränkte Haftung für Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft. Das persönliche Vermögen eines Aktionärs einer S-Corporation darf in Bezug auf Geschäftsschulden und Verpflichtungen der Gesellschaft nicht von Gläubigern verfolgt werden.
Formation
Ein weiterer Unterschied zwischen einer Partnerschaft und einer S-Corporation besteht in der Frage der Gründung. S-Gesellschaften müssen bei dem Staat, in dem die S-Gesellschaft tätig ist, eine Satzung einreichen. Darüber hinaus müssen die S-Gesellschaften die vom Staat erhobene Anmeldegebühr entrichten. Anmeldegebühren variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. Unternehmer müssen keine Unterlagen beim Staat einreichen, um eine Partnerschaft einzugehen. Daher unterliegen Partnerschaften nicht den gleichen Anmeldegebühren wie für S-Unternehmen.
Formalitäten
S-Unternehmen haben im Vergleich zu Partnerschaften weitergehende Anforderungen. S-Unternehmen müssen Meetings abhalten, Jahresberichte einreichen und Unternehmensprotokolle aufzeichnen. Wie auf der Legal Zoom-Website erläutert, können Partnerschaften ohne formale Betriebsverfahren ausgeführt werden. Es sind keine Partnerschaften erforderlich, um Firmentreffen abzuhalten oder Jahresberichte beim Staat einzureichen.
Kapital beschaffen
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Partnerschaft und einer S-Corporation besteht in der Fähigkeit einer S-Corporation, Aktien an Anleger auszugeben. Partnerschaften können keine Aktien ausgeben, wodurch es schwieriger wird, Kapital zu beschaffen. S-Unternehmen können für Anleger attraktiver sein, da die Aktionäre in das Unternehmen investieren können, ohne für Schulden der S-Gesellschaft haftbar gemacht zu werden. Bei einer Partnerschaft ist dies nicht der Fall.