Das Back-Pay-Gesetz wurde geschaffen, um Mitarbeiter der Bundesregierung zu erstatten, die aufgrund einer ungerechtfertigten Maßnahme nicht angemessen entschädigt wurden. Das Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, den Arbeitnehmer wieder in dieselbe Position zu bringen, in der er gewesen wäre, wenn die Regierung nicht zu Unrecht gehandelt hätte.
Unberechtigte Handlung eines Arbeitgebers
Die Back-Pay-Bestimmung gilt, wenn die Regierung eine ungerechtfertigte oder ungerechtfertigte Handlung gegen einen Arbeitnehmer begeht. Wenn ein bundesstaatlicher Arbeitgeber ein Gesetz, eine Verordnung oder die Bedingungen eines Tarifvertrags nicht einhält, stellt dies eine ungerechtfertigte Maßnahme dar. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Schaden durch das Verhalten der Regierung oder deren Nichteinhaltung von Gesetzen und Arbeitsplatzrichtlinien entstanden ist.
Kriterien für die Vergabe von Schäden
Drei Tatsachenfeststellungen müssen vom Arbeitnehmer nachgewiesen werden, bevor ihm Schadenersatz gewährt werden kann. Er muss zeigen, dass er von Regierungsmitarbeitern zu Unrecht gehandelt wurde. Infolge dieser Handlung erhielt die Angestellte nicht den Lohn, den sie während des durch die schwere Handlung markierten Zeitraums verdient hatte. Wenn sich das Regierungspersonal nicht so benommen hätte, hätte der Arbeitnehmer die Geldentschädigung erhalten, auf die er Anspruch hatte.
Bestimmung der Geldentschädigung
Die monetäre Entschädigung kann herabgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer in der Zeit, in der die ungerechtfertigte Maßnahme stattgefunden hat, ein Einkommen aus einer externen Beschäftigung erzielt hat. Die Regierung kann auch für die Anwaltskosten des Arbeitnehmers verantwortlich gemacht werden, wenn er eine gesetzliche Vertretung anstellt.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für einen Nachzahlungsanspruch gegen den Bund beträgt zwei Jahre. Sie kann auf drei Jahre verlängert werden, wenn sich die ungerechtfertigte Maßnahme der Regierung als vorsätzlich erwiesen hat - Regierungspersonal handelte mit der Absicht, dem Arbeitnehmer Schaden zuzufügen. Es muss eindeutige Tatsachenfeststellungen geben, dass die Bundesregierung so vorgegangen ist, dass die Gesetze und Vorschriften absichtlich missachtet wurden.