Haben Sie jemals alte Quittungen gesehen und festgestellt, dass sie von einer Geschäftsreise waren, die Sie im letzten Jahr oder sogar im Vorjahr gemacht hatten? Sie sollten sie zu dem Zeitpunkt eingegeben haben, um sie als Ausgaben für das Jahr zu erfassen, in dem Sie die Reise unternommen hatten, aber irgendwie fielen diese Quittungen durch die Risse. Keine Panik, Sie können die Ausgaben auch im laufenden Geschäftsjahr erfassen, obwohl sie aus einem Vorjahr stammen, sodass Sie sie als legitime Geschäftskosten abschreiben können.
Erfassen Sie die Ausgaben einzeln oder zusammen als Rechnungen als einen Einzelbericht, der sie vom Beginn des laufenden Geschäftsjahres an datiert.
Beachten Sie im Memo-Abschnitt der Spesenabrechnung, dass die Ausgaben aus einem früheren Geschäftsjahr stammen. Geben Sie die tatsächlichen Daten der Originalbelege an und nennen Sie den Zweck der Reise.
Vergüten Sie sich für die Ausgaben. Da Sie die Quittungen als Rechnungen verbucht haben, gelten sie als Verbindlichkeiten, die einen Saldo aufweisen, bis Sie die Transaktion veranlassen, die sie auszahlt, und somit die Rückerstattung.
Tipps
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Diese Schritte können ausgeführt werden, wenn Sie ältere Quittungen aus Ihrem aktuellen Geschäftsjahr finden. Obwohl Sie in der Lage sein werden, sie im korrekten Geschäftsjahr zu erfassen, ändern sich Ihre Monatsberichte für alle folgenden Monate, wenn Sie einige Monate oder mehrere Monate zurückgehen und diese aufzeichnen. Es ist einfacher, die Belege in Ihrem aktuellen Monat zu erfassen und ihr ursprüngliches Transaktionsdatum zu notieren, da dies Ihre Berichterstattung zum Jahresende sowieso nicht beeinflusst.
Wenn Sie Zeit haben, können Sie jederzeit in Ihr Vorjahr gehen, um die Ausgaben in dem Jahr zu erfassen, in dem sie entstanden sind. Wie beim vorherigen Tipp werden jedoch Ihre monatlichen Berichte für dieses Jahr sowie die Jahresendaussage geändert. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie Ihren Steuerberater benachrichtigen, damit Anpassungen an Ihren Steuererklärungen vorgenommen werden können.