Zu einem bestimmten Zeitpunkt haben Sie möglicherweise ein Mietobjekt, das Sie zu einem geringeren als dem angemessenen Marktwert mieten möchten. Dies kann passieren, wenn Sie an einen Freund vermieten, weil Sie einen älteren Mieter haben, der die marktübliche Miete des Grundstücks nicht mehr bezahlen kann, oder aus einem anderen persönlichen Grund. Seien Sie vorsichtig, denn Sie können versehentlich gegen eine IRS-Regel verstoßen und die Abzüge Ihrer Mietobjekte disqualifizieren.
Under-Market-Vermietungen an Angehörige
Wenn Sie einem Familienmitglied, das er als Wohnsitz nutzt, keinen fairen Marktwert berechnen, verlieren Sie automatisch bestimmte IRS-Abzüge, für die Sie sich sonst qualifizieren würden. Verwandte sind laut IRS Ihre Schwestern und Brüder (einschließlich Halbgeschwister), Ihre Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder. Mieten unter einem Markt an einen Verwandten in der IRS-Ansicht wird zu einem persönlichen Gebrauch. Ein persönlicher Gebrauch kann nicht für einen Mietverlustabzug qualifiziert werden (wenn beispielsweise Ihre Mietkosten Ihre Mieteinnahmen übersteigen. Diese Praxis schließt auch den Verkauf des Hauses als Geschäftsverlust aus, wenn Sie die Immobilie für einen geringeren Betrag als den Gesamtbetrag verkaufen von dem, was Sie dafür bezahlt haben, zuzüglich Mieteinnahmen und abzüglich Mietkosten Wenn Sie einen Mietverlustabzug oder einen Geschäftsverlustabzug in Anspruch nehmen, wird der IRS Sie bestrafen.
Mieten unter dem Markt für andere
Dieselbe IRS-Regel gilt auch für Untermarktmieten an Freunde und kann sich sogar auf Untermarktmieten für andere erstrecken. Der IRS hat keine pauschale Entscheidung über Untermarktmieten an andere Personen - beispielsweise ältere Mieter und andere Personen mit festem Einkommen, die möglicherweise Unterstützung benötigen, wenn faire Marktwerte steigen. In einem Urteil kam der IRS zu dem Schluss, dass bei einem Mietpreis von 80 Prozent oder mehr des beizulegenden Zeitwerts die Mieteinbehalte in Kraft blieben. In diesem Fall gelangte er zu dem Schluss, dass der Mieter das Mietobjekt mehr als gewöhnlich betreuen und somit die Mietkosten reduzieren würde. In einem späteren Urteil hat der IRS jedoch einen ähnlichen Abzug nicht zugelassen. Wenn Sie eine ähnliche Situation haben, wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Ermittlung eines fairen Marktwerts
In allen Situationen, in denen Sie der Meinung sind, dass Ihre Vermietung an einen Mieter vom IRS als unter dem angemessenen Marktwert ausgelegt werden könnte, lassen Sie sich von einem Immobilienfachmann bewerten. Um dem IRS die Gültigkeit Ihrer Beurteilung zu demonstrieren, holen Sie diese schriftlich unterschrieben auf den Briefkopf des Maklers. Wenn die Mieten in Ihrem Gebiet später erheblich steigen oder fallen, lassen Sie sich neu bewerten.
Ein Widerspruch zu einem angemessenen Marktwert
Die Berechnung des Marktwerts eines Mietobjekts qualifiziert Ihre Immobilie nicht unbedingt für Abzüge bei Mietobjekten. Wenn die Mieten in Ihrem Gebiet drastisch sinken, zum Beispiel so, dass Sie die Miete für eine Immobilie erheblich unter Ihre Kosten senken und Sie diese Praxis für mehr als ein Jahr fortsetzen, kann der IRS entscheiden, dass die Miete kein "für" ist -Profit-Aktivität und disqualifizieren Sie Ihre Abzüge. Da die IRS-Regeln in diesem Bereich komplex sind, überprüfen Sie sorgfältig die relevanten IRS-Dokumente und prüfen Sie diese dann mit Ihrem Steuerberater.