Steuerliche Behandlung des Gewinns eines Non-Profit-Unternehmens auf Immobilien

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Anonim

Sogar steuerbefreite gemeinnützige Organisationen erzielen manchmal ein zu versteuerndes Einkommen. Wenn eine gemeinnützige Organisation ein "unabhängiges Geschäft" betreibt, um Geld zu beschaffen - eines, das nicht zur Kernaufgabe gehört -, ist das nicht miteinander verbundene Geschäftseinkommen steuerpflichtig. Der IRS wendet eine ähnliche Regel auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien an. Die steuerliche Behandlung der Gewinne hängt davon ab, ob die Immobilie Teil der Mission der Non-Profit-Organisation war oder nicht. Die IRS-Publikation 598 enthält die Details.

Unabhängiges Einkommen

Im Allgemeinen gibt es keine Einkommenssteuer, einschließlich der Gewinne aus Immobilien, wenn die Geschäftstätigkeit mit dem Zweck der Organisation zusammenhängt. Ein Kunstmuseum könnte beispielsweise ein Kino mit Kunstdokumentationen als Teil seiner Mission betreiben, aber wenn es ein Theater besitzt, das Sommerblockbuster betreibt, ist dies eine nicht zusammenhängende Tätigkeit. Wenn das Museum das Theater verkaufte, würde die steuerliche Behandlung von Kapitalgewinnen davon abhängen, wofür es verwendet wurde.

Steuerliche Behandlung

Wenn die gemeinnützige Organisation die Immobilien ausschließlich für ihre Mission nutzt - etwa eine historische Gesellschaft, die historische Gebäude besitzt -, werden die Gewinne beim Verkauf der Immobilie nicht besteuert. Wenn die gemeinnützige Organisation die Immobilie für ein nicht verbundenes Unternehmen verwendet, zahlt sie Steuern, wie in Formular 598 beschrieben. Sie verwenden Formular 990-T für Ihre Steuererklärung. Ein gemeinnütziger Verein, der die Immobilie für eine Kombination verwandter und nicht miteinander verbundener Zwecke verwendet, muss den Gewinn aus dem Verkauf zwischen den beiden aufteilen. Jeder Gewinn, der dem nicht verbundenen Geschäftszweck zugewiesen wird, ist steuerpflichtig. Es gibt viele Ausnahmen und Sonderfälle. Daher müssen Sie möglicherweise einen Steuerfachmann konsultieren, um zu bestimmen, wie die Regeln gelten.